Das Urteil gegen vier Führungsmitglieder der weltweiten Kinderpornografie-Plattform „Elysium“ ist überwiegend rechtskräftig. Der Fall eines Angeklagten muss nach einem Beschluss des deutschen Bundesgerichtshofs teilweise neu entschieden werden, wie das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte.
Der neue Tatrichter habe unter anderem die Aufgabe, eine neue Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden und abermals über die Unterbringung des Mannes in der Sicherungsverwahrung zu entscheiden. Das Landgericht Limburg hatte die vier Männer aus Hessen, Bayern und Baden-Württemberg im März 2019 zu Haftstrafen zwischen drei Jahren und zehn Monaten sowie neun Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Richter waren überzeugt, dass sie die Plattform als Bande im abgeschirmten Darknet betrieben oder sich daran beteiligt hatten. Der Server stand in der Werkstatt eines Mannes im hessischen Bad Camberg. „Elysium“ war etwa ein halbes Jahr online und hatte bei seiner Abschaltung im Juni 2017 mehr als 111.000 Nutzerkonten weltweit.
Wiener Vater reichte eigene Kinder an Pädophile weiter
Im Rahmen der Ermittlungen in dieser Causa war auch ein Wiener Vater ausgeforscht worden, der seine beiden Kinder selbst missbraucht und an andere Pädophile weitergereicht hatte. Er wurde im Mai 2018 in Wien rechtskräftig zu 14 Jahren Haft verurteilt. Die Mutter der Kinder erhielt sieben Jahre Haft. Zu zwölf Jahren Gefängnis wurde damals in Wien auch ein pädophiler Bekannter verurteilt, der das Mädchen und den Buben bei Übernachtungsbesuchen missbrauchte. Die beiden Männer wurden aufgrund hohen Rückfallquote in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
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