Lottoschein gefunden

Masseur brachte Gewinner beinahe um 280.000 Euro

Wien
19.02.2020 14:29

Überraschender Geldsegen für einen Wiener Pensionisten Anfang 2019 im Lotto - doch beinahe wäre aus den 280.000 Euro Gewinn nichts geworden. Denn der Masseur des Mannes hatte den Lottoschein gefunden, eingesteckt und wollte sich den Gewinn selbst in die Tasche stecken - allerdings hatte er die Rechnung ohne die Ehefrau des eigentlichen Gewinners gemacht …

Seit Jahren bereits war der Masseur für das Ehepaar aus Wien tätig. Wie der Mann genau an den gewinnträchtigen Schein gelangte, konnte auch die Verhandlung am Mittwoch nicht restlos klären. Laut Anklage habe der 48-Jährige die Brieftasche seines Kunden eingesteckt, in der sich der Schein befand. Der Angeklagte wiederum beteuerte, den Schein vor dem Haus des Pensionisten gefunden und eingesteckt zu haben. Der Pensionist selbst konnte nicht ausschließen, die Geldbörse vor dem Haus verloren zu haben.

Masseur in Privatkonkurs, Gläubiger im Nacken
Kopflos ging der Angeklagte in der Folge jedenfalls nicht vor - da er sich selbst in Privatkonkurs befand, hatte er die große Sorge, den reichen und widerrechtlich erworbenen Geldsegen nicht lange genießen zu können, da das Geld womöglich an seine Gläubiger ausgezahlt werden würde. Aus diesem Grund meldete er sich bei einem Freund, gab sich als Gewinner aus und bat ihn um dessen Kontodaten, um das Geld für sich behalten zu können - so weit, so raffiniert.

Doch beim Anruf bei der Lotterie wurde dem 48-Jährigen bewusst, dass er nicht an alle Eventualitäten gedacht hatte - denn die Ehefrau des eigentlichen Gewinners hatte zur Sicherheit eine Kopie des Originalscheins angefertigt und diese bereits vor dem Anruf des Masseurs bei den Österreichischen Lotterien eingereicht. Darüber hinaus hatte sie den Verlust des Scheins auch schon bei der Polizei gemeldet und konnte auch angeben, in welcher Trafik der Ehemann den Spielschein abgegeben hatte.

Spielregeln fordern eigentlich Originalschein
Ein kluger und umsichtiger Schachzug, denn wie ein Vertreter der Lotterie vor Gericht erklärte, war es vor allem letztgenanntem Umstand zu verdanken, dass der Pensionist den 280.000-Euro-Gewinn ausbezahlt bekam und nicht der Masseur. Denn eigentlich hätte der Masseur, weil er sich im Besitz des Originalscheins befand, bei einer derartigen Konstellation laut den Spielregeln das Geld bekommen, wie der Lotterie-Vertreter erklärte.

Der Masseur habe aber den Schwindel gleich eingestanden, als er erfuhr, dass sich bereits der rechtmäßige Gewinner bei den Lotterien gemeldet hatte. Auch vor Gericht zeigte er sich am Mittwoch geständig: „Ich bereue es.“ Weiters behauptete er, er habe zunächst gar nicht gewusst, um welche Summe es ging: „Dass es so viel war, habe ich mir nicht erträumt. Ich habe gedacht, dass es ein bisschen mehr als tausend Euro sein wird.“

„Verlockende Gelegenheit“ als mildernd gewertet
Ein Schöffensenat verhängte über den bisher unbescholtenen 48-Jährigen wegen versuchten schweren Betrugs zwölf Monate Haft. Die Strafe wurde bedingt nachgesehen, denn die „besonders verlockende Gelegenheit“ wurde ausdrücklich als mildernd gewertet, wie die vorsitzende Richterin Erika Pasching ausführte. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Der Lotto-Gewinner, dem die Staatsanwältin am Ende seiner Zeugenbefragung zum Geldsegen gratulierte, lässt sich inzwischen von einem anderen Masseur behandeln.

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