Im Namen der Republik

Österreich
20.12.2019 20:10

Durch den auf der Website www.krone.at am 7.3.2019 veröffentlichten Artikel mit dem Titel: „Junger Österreicher in Nairobi verhaftet“ und der weiteren sinngemäßen Behauptung, der Antragsteller Benjamin GSELL sei in Nairobi verhaftet worden, weil die Polizei bei ihm eine illegale Waffe und eine größere Menge an Marihuana entdeckt hätte, wurde im Hinblick auf den Antragsteller der Tatbestand des § 7b MedienG hergestellt. Die KRONE Multimedia GmbH & Co KG als Medieninhaberin wurde zur Zahlung einer Entschädigung an den Antragsteller sowie zur Urteilsveröffentlichung verurteilt.

Landesgericht für Strafsachen Wien
Abteilung 111, am 6.6.2019

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