Mit einem Küchenmesser ist ein 42 Jahre alter Mann im April in Niederösterreich zunächst auf seine Mutter und in weiterer Folge auf einen einschreitenden Polizisten losgegangen. Dafür musste sich der Angreifer am Mittwoch vor Gericht verantworten. Der Prozess endete schlussendlich mit einer Einweisung des 42-Jährigen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Er war nach Ansicht der Geschworenen zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Am Morgen des 9. April hatten die Geschehnisse ihren Lauf genommen. Der 42-Jährige hatte plötzlich zu einem Küchenmesser mit einer Klingenlänge von rund zehn Zentimetern gegriffen und war seiner 68 Jahre alten Mutter, die sich daraufhin aus dem Haus flüchtete, hinterhergelaufen. Im Freien drückte er die Frau gegen den Zaun vor dem Haus, sie konnte allerdings entkommen und unverletzt in die Garage flüchten. Von dort aus alarmierte sie die Polizei.
„Jetzt wirds gleich wehtun“
Als Beamte kurz darauf an Ort und Stelle waren, stürmte der Österreicher mit dem Messer auf einen der Uniformierten zu. „Jetzt wird‘s gleich wehtun“, habe er sich in diesem Moment gedacht, gab der betroffene 51-jährige Polizist bei der Zeugenbefragung zu Protokoll. Er habe sich „dann instinktiv nur mehr auf die Seite gedreht, dadurch ist der Stich ins Leere gefahren“. Auch gelang es dem Beamten den Angreifer zu entwaffnen, es kam in der Folge zum Gerangel, der Verdächtige wehrte sich überaus heftig, schlug einem weiteren Beamten ins Gesicht und trat ihm mit dem Fuß gegen das Knie.
Pfefferspray kam zum Einsatz, der 42-Jährige konnte am Boden fixiert werden, dabei soll er immer wieder wüste Morddrohungen ausgestoßen haben, hieß es. Zwar sei es nicht das erste Mal gewesen, dass der 42-Jährige einen Einsatz der Polizei auslöste, „so erlebt wie an dem Tag habe ich den Menschen aber noch nie“, so der Beamte, der die Aktionen als „vollen Ausraster“ bezeichnete.
„Ich bin nicht psychisch krank“
Bei seiner Aussage vor Gericht wirkte der Angeklagte verwirrt, erklärte, dass ihm „die ganze Welt gehöre“, und später, dass er „Wissenschaftler des russischen KGB“ sei. Vom Angriff auf die Polizisten wollte er nichts wissen, forderte deshalb auch einen Freispruch und erklärte, „nicht psychisch krank“ zu sein.
Der psychiatrische Sachverständige jedoch stellte mit einer Schizophrenie einhergehende „ausgeprägte Wahnvorstellungen und schwere Denkstörungen“ bei dem Angeklagten fest. Zum Tatzeitpunkt war der 42-Jährige laut dem Gutachter unzurechnungsfähig, eine „geschlossene psychiatrische Behandlung“ sei „absolut unumgänglich“.
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