Ombudsstelle Wien:

Fünf Fälle von Tierquälerei und wie sie ausgingen

Tierecke
02.10.2019 12:25

In Wien werden Verstöße gegen das Tierschutzgesetz engagiert verfolgt und gestraft Manchmal lassen sie einen erschauern, manchmal einfach nur mit dem Kopf schütteln. Betroffen machen sie immer, da unschuldige Tiere die Leidtragenden sind: Mehr als 300 Fälle, in denen Menschen in Wien wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz angezeigt wurden, landen jedes Jahr am Schreibtisch der Tierschutzombudsstelle Wien (TOW).

In diesen Verfahren stellt die TOW sicher, dass den Tieren Recht widerfährt – und die mutmaßlichen TierquälerInnen angemessen gestraft werden. Zum Welttierschutztag am 4. Oktober berichtet die Tierschutzombudsstelle über fünf der erschreckendsten und traurigsten Fälle, die dank des Einsatzes von aufmerksamen Bürgern, Behörden und des Engagements der TOW im heurigen Jahr gestraft wurden.

„Ohren zwicken“ mit Folgen: 4000 Euro Strafe
Ein besonders grässlicher Fall von Tierquälerei ereignete sich zu Jahresbeginn im 15. Wiener Gemeindebezirk. Das Opfer: ein kleiner, unschuldiger Welpe, der vom eigenen, alkoholisierten Herrl beim Gassigehen auf offener Straße grob misshandelt wurde. Zeugen hatten beobachtet, wie der Hundehalter das Tier mehrfach geschlagen und mit dem Fuß Tritte verpasst hatte, so dass der Welpe nur mehr humpeln konnte.

Die mutigen Anrainer stellten den Tierquäler und verständigten sofort die Polizei. Der Halter sagte daraufhin aus, er habe den Welpen lediglich am Ohr gezwickt. Die Polizei nahm den Hund ab und übergab ihn der Tierrettung, die ihn sofort auf die Veterinärmedizinische Universität zur Behandlung und anschließend ins TierQuarTier Wien brachte. Es folgte eine hohe Geldstrafe wegen Tierquälerei in Höhe von 4000 Euro. Die TOW setzt sich zudem dafür ein, dass der Mann ein Tierhalteverbot bekommt.

Hummer auf Eis: 600 Euro Strafe
Ein Restaurant im 1. Bezirk hatte sich im vergangenen Jahr eine besondere „Auslagengestaltung“ einfallen lassen, um die Gäste für seine Spezialitäten zu begeistern: Auf einem mit Eiswürfeln bedeckten Teller war ein lebender Hummer abgelegt. Doch damit nicht genug: Die Scheren des Hummers waren mit Gummibändern zusammen gebunden, der Rand des Tellers mit toten Fischen „dekoriert“. Über Geschmack lässt sich bekanntlich streiten, über die Tierschutzbestimmungen in diesem Fall nicht: Heuer folgte eine Strafe in Höhe von 600 Euro wegen tierschutzwidriger Haltungsbedingungen.

Luft abgeschnürt: 1000 Euro Strafe
Noch immer gibt es unwissende oder unbelehrbare Hundehalter, die sogenannte Würgehalsbänder ohne Stoppmechanismus verwenden. Die Verwendung solcher Halsbänder mit Zugmechanismus, der durch Zusammenziehen das Atmen des Hundes erschweren kann, ist jedoch verboten und stellt eine strafbare Tierquälerei dar. Dies musste ein Hundehalter im Mai dieses Jahres in Wien erfahren. Nach einer Anzeige durch die Polizei folgte nun eine saftige Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro.

Misshandlung von Meerschweinchen: Tierhalteverbot
Es ist ein Fall, der einen in seiner Grausamkeit den Atem stocken lässt: Ein Mann ließ seine Aggressionen an einem kleinen Meerschweinchen aus. Er misshandelte das hilflose Tier aufs gröbste, indem er zunächst mehrfach mit einem Stock auf sein Opfer einschlug und es anschließend zu Tode quälte. Nach einer Verurteilung durch das Straflandesgericht folgte nun unter anderem der Ausspruch eines dauerhaften Verbots der Haltung von Tieren.

Quälerei von Karpfen: Tierhalteverbot
Flossenverletzungen, Einblutungen in der Haut, verminderte Vitalität; das alles in einem Becken, dessen Wasser durch Hautfetzen, herumschwimmende Schuppen und Blutfäden getrübt war: Die Karpfen, die an einem Stand am Wiener Brunnenmarkt feilgeboten und bereits Ende 2017 bei einer Kontrolle von Veterinärbehörde und Marktamt entdeckt wurden, müssen schweres Leid erfahren haben. Nachdem der Geschäftsführer im vergangenen Jahr dafür bereits eine saftige Geldstrafe ausgefasst hatte, wurde heuer ein Tierhalteverbot für die Haltung von Karpfen über den Händler verhängt.

Datenbank öffentlich einsehbar
Übrigens: In der Tier & Recht-Datenbank der TOW werden Gerichtsentscheidungen aus dem Bereich des Tierschutzrechts gesammelt und aufbereitet. Die Datenbank ist öffentlich verfügbar. Die Suche kann sowohl mit Hilfe von Schlagwörtern als auch zu konkreten Themengebieten erfolgen. Zu jeder Entscheidung findet sich eine leicht verständliche Zusammenfassung sowie ein Link, unter dem die vollständige Entscheidung aufgerufen werden kann. Die Tier & Recht-Datenbank finden Sie HIER.

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