Leichtathletik

Kein USADA-Verfahren gegen Sprinter Coleman

Sport-Mix
02.09.2019 22:12
Porträt von krone.at
Von krone.at

US-Sprintstar Christian Coleman darf an der Leichtathletik-WM in Katar (27. September bis 6. Oktober) teilnehmen. Die Anti-Doping-Agentur der USA (USADA) zog am Montag das von ihr eingeleitete Verfahren gegen den 23-Jährigen wegen drei Verstößen im Zusammenhang mit der Meldepflicht des Aufenthaltsortes für Dopingkontrollen nach Rücksprache mit der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) zurück.

Die USADA gab an, dass Coleman nicht dreimal innerhalb eines Jahres gegen die Meldeauflagen verstoßen habe. „Dementsprechend hat die USADA ihre Anklage zurückgezogen“, hieß es in einer Mitteilung.

Die Anwälte Colemans fochten nämlich nach Angaben der Nachrichtenagentur AP einen „Missed Test“ erfolgreich an. Das erste Vergehen vom 6. Juni 2018 konnte somit auf den 1. April, den Beginn des zweiten Quartals, vorverlegt werden. Da Coleman beim dritten Mal am 26. April 2019 nicht auffindbar war, beträgt die Zeitspanne für die drei verpassten Dopingkontrollen somit über ein Jahr. Die Athleten müssen gemäß den Anti-Doping-Richtlinien für jeden Tag ihre Aufenthaltsorte angeben, um für eine unangemeldete Kontrolle zur Verfügung zu stehen.

Coleman, der 2017 einen lukrativen Vertrag mit dem US-Ausrüster Nike unterzeichnete, ist mit einer Saison-Bestmarke von 9,81 Sekunden der WM-Topfavorit über 100 m. Vor zwei Jahren hatte er hinter seinem US-Landsmann Justin Gatlin, der bereits zweimal wegen Dopings gesperrt wurde, WM-Silber geholt.

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