MÜG in Innsbruck

Ordnungshüter, die stets in Grauzonen handeln

Tirol
01.09.2019 08:00

Die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) wurde 2005 gegründet. Aus fünf Mitarbeitern sind mittlerweile 41 geworden. Ihr Aufgabenbereich ist groß, daher kann es oft zu brenzligen Situationen kommen - wie der Prozess zeigte (die „Krone“ berichtete). Die MÜG soll viel beheben, hat aber wenig Befugnisse. Das wirft Fragen auf.

Wegen schwerer Körperverletzung sowie Freiheitsentziehung unter Ausnützung einer Amtsstellung mussten sich am Donnerstag drei Mitarbeiter der MÜG vor Gericht verantworten. Einer von ihnen wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, die anderen zwei kamen mit einer Diversion samt Geldbußen davon.

Dazu kam es, weil die Mitarbeiter einen Nordafrikaner unter anderem mit Handschellen fixierten. Sie seien aufgetreten wie Polizisten. Das sei weder Aufgabe noch Befugnis der MÜG, sagte die Staatsanwältin.

MÜG verfügt prinzipiell über ein Anhalterecht
Und genau das ist der Graubereich, der für Diskussionen sorgt. In der Dienstanweisung der MÜG steht, welche Gegenstände sie mitzuführen haben. Dazu zählen etwa neben einer Hundeleine und Hundefutter auch Handfesseln. Für diese müssen die Mitarbeiter – zumindest noch vor Jahren – finanziell selbst aufkommen. Und nur mit einer entsprechenden Ausbildung dürfen die Handschellen mitgeführt werden. Doch deren Anwendung kann sie bekannterweise sogar vor den Richter bringen. Da stellt sich die Frage nach dem Sinn

„Eine Nachschärfung wäre schon notwendig“
„Es ist schwierig. Ich kann nicht sagen, ob die Mitarbeiter generell Handschellen anwenden dürfen oder nicht. Prinzipiell ist es nicht verboten. Bei strafbaren Handlungen verfügen sie über das Jedermann-Anhalterecht. Ob das zusätzliche Fixieren von Handschellen allerdings gerechtfertigt ist, ist von Fall zu Fall verschieden“, erklärt MÜG-Chef Elmar Rizzoli. Im Vergleich zu Städten wie etwa Baden bei Wien, in denen es eine eigene Stadtpolizei gibt, ist in Innsbruck die Bundespolizei zuständig.

„Wir wollen nicht Polizei spielen“
„Das ist auch gut so. Wir wollen auf keinen Fall Polizei spielen“, stellt Rizzoli klar. Kritik übt er dennoch: „Im Stadtrecht sind städtische Aufsichtsorgane verankert. Dort steht lapidar, dass sie Personen kurzzeitig anhalten dürfen. Aber was das tatsächlich bedeutet, ist zu wenig definiert. Eine Nachschärfung wäre nötig.“

„Die Stadt sollte die Lage neu evaluieren“
Auch Rechtsanwalt Markus Abwerzger, der die drei MÜG-Mitarbeiter vor Gericht vertrat, vermisst eine klare Definition. „Derzeit befinden sich die Aufgabenbereiche der MÜG definitiv im Graubereich“, betont er und führt aus: „Ich empfehle im Moment jedem Mitarbeiter, aus gesetzlicher Lage auf das Mitführen der Handschellen zu verzichten. Die Stadt sollte die Lage neu evaluieren. So kann es auf keinen Fall weitergehen.“

Das Interview mit Franz X. Gruber, Sicherheitsbeauftragter der Stadt Innsbruck (ÖVP), lesen Sie in der Sonntagsausgabe der „Tiroler Krone“.

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