Der Wiener Opfer-Anwalt Gerhard Podovsovnik wirft der Linzer Anklagebehörde vor, sie verhindere wegen Befangenheit eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens, das mit 16 Freisprüchen geendet hat. Der Advokat fordert von der Justizministerin, jene Linzer Staatsanwälte auszuwechseln, die von zwei deutschen Sachverständigen wegen Amtsmissbrauchs angezeigt worden sind.
Schützenhilfe kam vom Tiroler Erstgutachter Anton Muhr, der den Heizlüfter der Gletscherbahn einem "Flammenwerfer" gleichsetzt – und den Prozess einer "korrupten Machenschaft". Deshalb wurde der gefeuerte Brandsachverständige vom Erstrichter wegen Verleumdung angezeigt.
Informationen zurückgehalten
Jetzt beschweren sich 90 Hinterbliebene und Überlebende samt einer Linzer Opferfamilie beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die befangene Oberstaatsanwaltschaft halte relevante Informationen wie Protokolle, Aktenvermerke und Vorhabensberichte geheim.
Dadurch würden die Grundsätze des fairen Verfahrens und der Waffengleichheit verletzt. "Wenn in diesem Geheimakt nichts verwerfliches drinnen steht, dann kann er doch offengelegt werden", so Podovsovnik. Das Verfahren ist jedoch verjährt und – erschwert: Der umstrittene "Fakir" ist verbrannt, begutachtet wurde nur ein Parallelmodell (Bild).
Kronen Zeitung
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