80% haben Zusatzjob

Die Nebengeschäfte der Parlamentarier

Österreich
04.05.2010 11:29
Die jüngst aufgedeckte Affäre um indirekte Parteienfinanzierung über Lobbyisten hat erneut ein schiefes Licht auf die zahnlosen Bestimmungen rund um Parteispenden und Nebenjobs von Mandataren geworfen. Fakt ist, dass sich fast alle Parlamentarier etwas dazu verdienen, wobei viele mit öffentlichen Arbeitgebern verbandelt sind. Die Höhe der Einkünfte müssen sie nicht offenlegen. Arg ist es bei den Selbstständigen, die nicht einmal ihre Auftraggeber nennen müssen. Die freiberuflichen Unternehmensberater, Konsulenten und Rechtsanwälte haben dabei im Parlament fast schon Klubstärke.

Das Nachrichtenmagazin "profil" hat am Wochenende über Geldflüsse von Lobbyisten zu mehreren Parteien berichtet: Im Dezember 2004 hat der jüngst durch die Buwog-Affäre bekannt gewordene Lobbyist Peter Hochegger insgesamt 192.000 Euro aus der teilstaatlichen Telekom Austria in Richtung FPÖ weitergeleitet - konkret an die Parteizeitung "Neue Freie Zeitung", als "Druckkostenbeitrag".

Auch die ÖVP-nahe Fraktion Christlicher Gewerkschafter FCG erhielt von der Telekom via Hochegger 30.000 Euro "Marketingzuschuss". 2007 engagierte Hochegger den SPÖ-Technologiesprecher Kurt Gartlehner als "Berater". Monatliches Honorar: 3.000 Euro. Deklariert hat Gartlehner die Tätigkeit nicht.

Keine illegalen Spenden, weil es keine Regeln gibt
Für den bekannten Politikwissenschaflter Hubert Sickinger sind die Überweisungen an die parteinahen Institutionen "klassische indirekte Parteispenden". Inserate öffentlicher Unternehmen in Parteimedien kämen öfter vor. Dass dabei wirklich der Werbewert im Vordergrund steht, glaubt er nicht. "De facto inseriert man natürlich nur, um der Partei etwas Gutes zu tun", meint Sickinger. Illegal sei das aber nicht, "weil es keine Regeln für Parteispenden gibt", daher gebe es in Österreich auch keine illegalen Parteispenden, so Sickinger.

Auch dass Gartlehner seinen Beraterauftrag für Hochegger nicht offengelegt hat, ist nicht als Verstoß zu werten. Das sogenannte "Bezügebegrenzungsgesetz" verpflichtet Abgeordnete zwar, anzugeben, von welchen Firmen und Organisationen sie mehr als 1.142,40 Euro jährlich erhalten. Davon ausgenommen sind allerdings Freiberufler. Sie dürfen ihre Kenntnisse verkaufen, ohne die Kunden zu nennen. Angeben müssen sie lediglich ihren Beruf - Gartlehner arbeitet laut Parlamentshomepage als "Unternehmensberater".

Nur 37 Abgeordnete sind Vollzeit-Parlamentarier
Ein Blick auf die Bezüge-Liste des Nationalrats (PDF-Download in der Infobox) für das Jahr 2010 zeigt, dass nur 37 der 183 Nationalratsabgeordneten Vollzeit-Mandatare sind. Der Rest ist bei mindestens einem Arbeitgeber beschäftigt, der ihm mehr als 1.142,40 Euro jährlich bezahlt. Die Mehrheit ist allerdings mit ihren früheren öffentlichen Arbeitgebern verbandelt. Dabei handelt es sich oft um sogenannte Dienstfreistellungen, d. h. der Mandatar arbeitet noch teilweise an seinem alten Arbeitsplatz und kann dabei allerhöchstens 75 Prozent seiner alten Bezüge erhalten. Für gewisse Positionen gibt es auch Unvereinbarkeitsregeln.

Bei den Abgeordneten mit Nebenjobs ist traditionell am stärkten die Fraktion der Bürgermeister und Gemeindebediensteten vertreten: Insgesamt 48 von 183 Abgeordneten beziehen Nebengehälter auf kommunaler Ebene. Die Bundesbeamten kommen auf 14 Abgeordnete, acht Mandatare beziehen Geld von Bundesländern.

Insgesamt 20 Abgeordnete arbeiten für die Interessensvertretungen. Acht geben Nebeneinkünfte von Gewerkschaften an, darunter der zweite Nationalratspräsident Fritz Neugebauer (GÖD-Chef) und der Chef der Privatangestellten-Gewerkschaft Wolfgang Katzian. Jeweils vier arbeiten für Wirtschafts- und Landwirtschaftskammer, zwei für die AK und je einer für Industriellenvereinigung und Ärztekammer. Gleich neun Abgeordnete sind direkt bei ihren Parteien oder deren Unterabteilungen angestellt - allen voran die SP-Geschäftsführer Laura Rudas und Günther Kräuter, ihr FP-Kollege Harald Vilimsky und BZÖ-Vizeklubchef Herbert Scheibner.

Vier Abgeordnete bei Raiffeisen
Auf immerhin vier Abgeordnete kommt der ÖVP-nahe Raiffeisen-Konzern (Jakob Auer, Anna Höllerer, Karl Donabauer und Ferdinand Maier, der zusätzlich noch bei Soravia Group, Kurier Beteiligungs AG und Medicur Holding AG tätig ist), der ÖVP-Abgeordnete Michael Ikrath arbeitet gleichzeitig als Sparkassen-Generalsekretär, sein Parteikollege Günter Stummvoll ist beim Bund, bei Philips Austria und einer Schmidberger Privatstiftung tätig. BZÖ-Mandatar Ewald Stadler scheint als Partner der Rechtsanwaltskanzlei des ehemaligen Christen-Partei-Chefs Alphons Adam auf. Die genaue Höhe der Bezüge ist bei allen Mandataren nicht öffentlich eklariert.

Insgesamt fünf Abgeordnete sind übrigens Pensionisten, darunter auch die Altparteichefs Wolfgang Schüssel (ÖVP) und Alexander Van der Bellen (Grüne). Schüssel erhält durch seine "Kanzlerpension" monatlich mehr, als er als Abgeordneter bekommen würde.

Berater, Ökonomen und Konsulenten mit "Narrenfreiheit"
Während die Gehälter der Angestellten bei den öffentlich Bediensteten zwar unbekannt, aber sehr genauen Limits unterworfen sind und in der freien Wirtschafts tätige Mandatare zumindest angeben müssen, bei welchem Unternehmen sie in Diensten stehen, haben Selbstständige und Unternehmer schlicht "Narrenfreiheit". Die 25 Freiberufler, 15 Unternehmer und elf Landwirte im Nationalrat müssen nur eine Profession bekanntgeben, in der sie jährlich mehr als 1.142,40 Euro lukrieren. Für wen sie arbeiten und in welchen Sphären sich ihre Erträge bewegen, müssen sie nicht offenlegen.

Die Berufsbezeichnungen der Selbstständigen abseits der Unternehmer und Bauern: Rechtsanwalt (6), Unternehmensberater (4), Arzt (2), Konsulent, Vortragender, Finanzberater, Ökonomin, gf. Gesellschafter, Aufsichtsrat, Physiotherapeut, Mediatorin, Notar, Versicherungskaufmann, "Kfz-Unternehmer und Datenverarbeitung", Wirtschaftstreuhänder, Kunstschaffender; ihre eigenen Firmen haben haben bei den Unternehmensberatern der BZÖ-Mandatar Herbert Scheibner (Scheibner Business Development GesmbH), die ÖVP-Abgeordnete Katharina Cortolezis-Schlager (Fa. Mag. Cortolezis-Schlager) und der FPÖ-Abgeordnete Martin Graf (GM Consulting KG).

"Rein symbolische Gesetzgebung"
Der SP-Abgeordnete Kurt Gartlehner konnte für den Lobbyisten Peter Hochegger tätig werden, ohne das Parlament und seine Wähler darüber zu informieren. Das Bezügebegrenzungsgesetz, das in diesem Bereich de facto gar nichts begrenzt, verpflichtete ihn lediglich dazu, seine Berufsbezeichnung "Unternehmensberater" bekanntzugeben - was er auch tat. Eigene Firma hat er keine. "Ich habe daher die gesetzlichen Offenlegungspflichten zur Gänze erfüllt", sagte Gartlehner nach Bekanntwerden seiner (mittlerweile beendeten) Geschäftsbeziehung zu Hochegger.

Hubert Sickinger spricht von "rein symbolischer Gesetzgebung" in diesem Bereich. Er verweist darauf, dass die Transparenzbestimmungen in Deutschland weit strenger gefasst sind. "Da müssen auch alle Geldflüsse, die formell außerhalb der Parteibudgets sind, ausgeweisen werden, sonst wäre es eine Umgehung des Parteiengesetzes", so Sickinger. Außerdem drohen in Deutschland Strafbestimmungen und deutsche Parteien müssen auch die Identität ihrer Spender angeben, in Österreich bleiben die Financiers der Parteien dagegen geheim.

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