Acht Jahre Haft

Frau nach Vergewaltigung fast verblutet: Urteil

Wien
21.08.2019 14:23

Beinahe hätte eine Frau in Wien eine brutale Vergewaltigung mit dem Leben bezahlt - am Mittwoch wurde ihr Peiniger, ein 31 Jahre alter Familienvater, dafür vor Gericht gestellt und letztlich zu einer achtjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Bis zuletzt sprach der Angeklagte von einvernehmlichem Sex - der Schöffensenat jedoch glaubte dem 31-Jährigen nicht.

Die Frau, sie arbeitete als 24-Stunden-Pflegehilfe, war am 31. Mai 2017 in der Nacht gegen 3 Uhr am Heimweg von einer Geburtstagsfeier - und traf dabei im Bezirk Rudolfsheim-Fünfhaus auf ihren späteren Peiniger. Der Mann fragte sie zunächst nach einer Zigarette, danach ohne weitere Umschweife nach Sex, was die Frau jedoch ablehnte. Daraufhin zog der Mann laut Anklage die Frau hinter einen Sichtschutz einer Baustelle und vergewaltigte sie.

Ein TU-Angestellter, der in der Nähe des Tatorts wohnt, wurde vom Lärm, der durch das gekippte Fenster drang, wach und hörte beim Hinausbeugen eine Frau mehrmals um Hilfe schreien. Als er auf die Straße lief, um nachzusehen, fand er vor dem Haus die Frau blutüberströmt vor. Per Handy alarmierte der Zeuge die Einsatzkräfte.

„Lebensbedrohlicher Zustand“
Im Krankenhaus stellten die Ärzte fest, dass das Opfer schwerste Verletzungen erlitten hatte und um sein Leben rang. So wurden Vaginalrisse festgestellt, die einen massiven Blutverlust zur Folge hatten. „Sie war in einem absolut lebensbedrohlichen Zustand“, so die Gerichtsmedizinerin Elisabeth Friedrich.

Spermaspuren auf dem T-Shirt des Opfers brachten die Ermittler schlussendlich auf die Spur des 31-jährigen Familienvaters. Er wurde ausgeforscht und festgenommen. Vergewaltigt haben will er die Frau aber nicht. Möglicherweise sei er beim einvernehmlichen Sex zu heftig vorgegangen und es so zu den Verletzungen gekommen.

„Kein Zweifel, dass sie das nicht wollte“
„Sie wurde gewaltsam und unfreiwillig penetriert. Es besteht kein Zweifel, dass sie das nicht wollte“, betonte die vorsitzende Richterin Sonja Höpler-Salat in der Urteilsbegründung. Verteidiger Martin Mahrer erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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