„Keine schwere Schuld“

Donau-Bootsdrama: Geldstrafe für Unteroffizier

Niederösterreich
13.05.2019 11:30

Nach jenem folgenschweren Unfall mit einem Bundesheerboot auf der Donau im September 2018, bei dem zwei junge Frauen schwerst verletzt worden sind, hat ein Soldat am Montag am Bezirksgericht Bruck an der Leitha Diversion erhalten. Die Richterin bot dem 33-Jährigen an, eine Geldstrafe von 3400 Euro plus die Verfahrenkosten zu zahlen. Dem Angeklagten sei „keine schwere Schuld“ nachweisbar, so die Richterin. Die Staatsanwaltschaft erhob keinen Einwand. Damit wird das Verfahren nach Bezahlung der Strafe eingestellt.

Das Boot war am 1. September 2018 im Rahmen des Girls‘ Camps, ein Schnupperwochenende des Bundesheers, auf der Donau bei Hainburg gekentert. Zwei Frauen gerieten unter das Wasserfahrzeug und mussten reanimiert werden. Der Prozess hatte am Montag unter großem Medieninteresse am Bezirksgericht Bruck an der Leitha begonnen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Unteroffizier fahrlässige Gemeingefährdung vorgeworfen. Der angeklagte Soldat bekannte sich schuldig.

Beim Girls‘ Camp waren Teile eines Pionierbataillons, darunter auch der angeklagte 33-Jährige, im Einsatz gewesen. Dabei sollte der Soldat mit einem Arbeitsboot bei der Schiffsanlegestelle in Hainburg Personen aufnehmen und mit ihnen eine rund 20-minütige Bootsfahrt machen, sagte Staatsanwalt Friedrich Köhl. Das Arbeitsboot mit einem Unteroffizier als Steuermann war am 1. September des Vorjahres mit insgesamt 13 Personen - acht Teilnehmerinnen und fünf Soldaten - besetzt gewesen, als es kenterte.

Motorleistung erhöht, statt zu reduzieren
Der Mann habe die Heckwelle des Bootes, das vor ihm unterwegs war, spitzwinkelig überfahren. Dadurch sei es dazu gekommen, dass das Wasserfahrzeug mit der Front in die Welle kam. Die richtige Reaktion wäre laut Staatsanwaltschaft gewesen, Motorleistung wegzunehmen. „Das hat der Angeklagte nicht gemacht, sondern vielmehr die Motorleistung noch erhöht“, sagte Köhl. Dadurch seien sämtliche Passagiere ins Wasser gestürzt. Zwei Frauen im Alter von 18 und 22 Jahren gerieten unter das Boot. Sie wurden erst nach 39 bzw. 45 Minuten geborgen und in Wiener Krankenhäuser geflogen.

Der Verteidiger sagte, sein Mandant habe „in einer Ausnahmesituation falsch reagiert“. Solche Situationen würden in der Ausbildung nicht trainiert. Er sah „keine schwere Schuld“ des Angeklagten. Die Voraussetzungen einer Diversion würden vorliegen.

Angeklagter: „Habe sehr viel Erfahrung“
Der Angeklagte ist seit 2006 beim Bundesheer und hat die Berechtigung zum Lenken des Arbeitsbootes. Er habe „sehr viel Erfahrung“, meinte der Niederösterreicher. Die Teilnehmerinnen, die sich im vorderen Bereich des Bootes befanden, hatten laut seinen Angaben eine Sicherheitsunterweisung erhalten. Die Passagiere trugen Schwimmwesten. Er habe das Boot um die eigene Achse gedreht und einen Notstopp gemacht, dann sei er vorwärts gefahren. Er sei - hinter einem weiteren Boot - weder schnell noch riskant gefahren und habe auch kein gefährliches Manöver durchgeführt.

Gutachter: „Verkettung von unglücklichen Umständen“
Der Sachverständige Hermann Steffan hatte zuvor von einer „Verkettung von unglücklichen Umständen“ gesprochen, die zum Unfall geführt hatte. Der Angeklagte hätte laut Gutachter fünf bis sechs Sekunden Zeit gehabt, um den Gashebel auf Null zurückzunehmen. Laut einem Gutachten hätte das Unglück verhindert werden können, wenn der Bootsführer nach dem Eintauchen des Bugs den Schub zurückgenommen hätte. Da der Soldat die Motorleistung aber nicht verringerte, drangen über die Bugwelle pro Sekunde Hunderte Liter Wasser ein und führten zum Kentern. 

Boot binnen Sekunden gekentert
Man habe mehrmals versucht, das Manöver mit dem Boot nachzustellen, hielt der Sachverständige fest. Es habe am 1. September 2018 maximal 20 Zentimeter hohe Wellen gegeben. Ohne ein Steuermanöver komme es durch das Durchfahren der Welle zu einer leichten seitlichen Verdrehung des Bootes. Wenn man leicht nach links lenke, kippe der Bug rechts vorne so stark hinein, dass Wasser eintrete. Der Sachverständige sprach von einer „leichten Lenkkorrektur“ des Soldaten, er habe das Steuer aber nicht verrissen. Das Boot sei „sehr rasch“ gekentert - nach sieben bis neun Sekunden. Der Angeklagte habe sicher keinen außergewöhnlich gravierenden Fehler gemacht, sagte der Sachverständige. Vorwerfen könne man dem Beschuldigten die Tatsache, dass er nicht vom Gas gegangen sei.

Das Arbeitsboot ist laut dem Gutachter für 1800 Kilogramm oder 14 Personen zugelassen. Die Beladung sei am Tag des Unfalls „nicht annähernd erreicht“ worden. Das Boot dürfte mit rund 40 km/h unterwegs gewesen sein, schätzte der Sachverständige. Für eine überhöhte Geschwindigkeit gebe es „überhaupt keinen Hinweis“. Die Ausbalancierung zwischen dem vorderen und dem hinteren Teil des Bootes sei ebenfalls kein Problem gewesen.

„Ich kann es mir nicht erklären“
Warum der Unfall passiert sei, „das kann ich mir bis heute nicht erklären“, sagte der Angeklagte. „Ich bin es immer und immer wieder durchgegangen. Ich kann es mir nicht erklären.“ Er habe offensichtlich einen Fehler gemacht, weil er Gas wegnehmen hätte müssen. Er habe nur probiert, über die Wellen drüberzukommen und sei am Gas geblieben. „Es ist dann wahnsinnig schnell gegangen, das Boot ist gekippt“, schilderte der 33-Jährige. Er sei von der Situation überrascht worden.

Nach dem Kentern habe er die Rettungsweste ausgezogen und sei unter das Boot getaucht, um Teilnehmerinnen zu retten. „Wir haben zu diesem Zeitpunkt nicht gewusst, ob noch jemand drunter ist oder nicht.“ Dort sei es „schwarz“ gewesen. Man habe versucht, das Boot aufzukanten, habe es aber nur stabilisieren können. Dann habe man eine Teilnehmerin ertastet, ihre Rettungsweste aufgestochen und die Frau in Sicherheit gebracht. Später sei eine weitere Passagierin gefunden und befreit worden. Dann habe es irgendwann geheißen, „es sind alle da“.

„Keine schwere Schuld“ nachweisbar
Die Richterin führte aus, dass dem Angeklagten „keine schwere Schuld“ nachweisbar sei. Die Republik Österreich habe sämtliche bisher geltende gemachte Ansprüche dem Grunde nach anerkannt. Bei einer Gesamtschau seien das Geständnis, der bisher ordentliche Lebenswandel und der Rettungseinsatz des Angeklagten „unter Gefährdung seines eigenen Lebens“ mildernd. Erschwerungsgrund gebe es keinen. Die Schadenersatzansprüche der Opfer seien Gegenstand eines Amtshaftungsverfahrens.

Ein allfälliges Versagen in der Rettungskette sei nicht Inhalt der Verhandlung, betonte die Richterin weiters. Das müsse von der Staatsanwaltschaft gesondert geprüft werden. Laut Staatsanwalt Köhl wurde ein diesbezügliches Ermittlungsverfahren eingestellt. Die Frist für einen eventuellen Fortführungsantrag laufe noch.

Disziplinarverfahren eingeleitet
Abgeschlossen ist der Vorfall für den Unteroffizier aber dennoch nicht: Da eine Diversion kein Urteil ist, prüft das Bundesheer den Fall nun selbst. Ein Disziplinarverfahren wurde gegen den 33-Jährigen eingeleitet. 

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