17.04.2019 08:00 |

„Krone“-Ombudsfrau

Job abgelehnt: Kein Geld von AMS für Familienvater

Nachtarbeit und Kinderbetreuung, das passt nicht zusammen. Schon gar nicht, wenn der Ehepartner auch Nachtdienste leisten muss. Leser Helmut T. aus der Steiermark lehnte deshalb einen Job ab. Mit harten Konsequenzen: Das AMS strich dem Familienvater erst alle Bezüge — ruderte dann aber zurück...

Artikel teilen
Drucken
Kommentare
0

Nur wenige Wochen war der Steirer „stempeln“. Dank vieler Bewerbungen bekam er rasch eine neue Jobzusage ab dem heurigen Frühjahr. Das meldete er dem AMS. Dennoch bekam er weiter Stellenvorschläge. „Bei einer Firma habe ich ein Probearbeiten vereinbart. Ich dachte mir, anschauen kann ja nicht schaden“, erklärt Helmut T.

Während des Probearbeitens stellte sich heraus, dass Nachtdienste zu leisten sind. Der Familienvater hat deshalb gleich bekannt gegeben, dass er so eine Arbeit nicht annehmen kann. Seine Frau muss als Krankenschwester regelmäßig in der Nacht arbeiten, und dann ist Herr T. für die Betreuung des gemeinsamen Kindes zuständig. So weit, so nachvollziehbar. Das AMS strich aber umgehend das Geld. Wegen der Selbstlösung eines Dienstverhältnisses. „Das schmerzt, weil ich arbeiten will und die andere Jobzusage habe“, wandte sich Herr T. an uns.

Die Ombudsfrau ist hartnäckig geblieben. Letztendlich hat man auch beim AMS eingesehen, dass kein Arbeitsunwille vorliegt, sondern die Betreuungspflicht nicht mit der Nachtarbeit zusammenpasst. Die Bezüge werden deshalb zur Gänze nachbezahlt.

 Ombudsfrau
Ombudsfrau
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).

Kommentare lesen mit
Jetzt testen
Sie sind bereits Digital-Abonnent?