Bis zu 5000 Euro

Zerkratztes Auto-Pickerl kann teuer werden

Tirol
31.01.2019 12:30

Kälte und Müdigkeit kriechen durch die Knochen, während man im morgendlichen Stress die Autoscheibe vom Eis befreit. Da kann es schnell passieren: Nicht nur Eis, sondern auch ein Teil vom „Pickerl“ wird abgekratzt. Diesen Schaden gilt es schnell zu beheben, sonst wird’s teuer - bis zu 5000 Euro Strafe sind möglich.

Das Pickerl ist nur dann gültig, wenn Ablaufmonat und Kennzeichen eindeutig erkennbar sind. Da die Autoplakette außen an der Scheibe angebracht werden muss, können diese Informationen allerdings schnell beschädigt werden. Sollte das der Fall sein, heißt es rasch handeln, denn: „Theoretisch reicht der Strafrahmen für ein Auto mit ungültigem Pickerl sogar bis zu 5000 Euro“, erklärt Christine Zwölfer, Juristin beim ÖAMTC Tirol: „Im Normalfall wird dies nicht so strikt geahndet. In der Praxis liegt die übliche Strafhöhe bei 100 bis 150 Euro.“

Wie man an eine neue Autoplakette kommt
Nicht nur das Pickerl, sondern auch ein Prüfgutachten erhält man nach jeder Fahrzeugbegutachtung. „Dieses Dokument gilt es unbedingt aufzubewahren. Nur mit Prüfgutachten und Zulassungsschein (Teil 1), bekommt man an einer Begutachtungsstelle eine Ersatzplakette“, erklärt Zwölfer: „Beim ÖAMTC Stützpunkt kostet dieses Ersatzpickerl 1,90 Euro.“

ÖAMTC: „Innen macht das Pickerl mehr Sinn“
Warum ist das Pickerl außen und nicht innen, wie die Vignette, an der Autoscheibe angebracht? Diese Frage hat sich vermutlich schon jeder gestellt, der die unliebsame Erfahrung eines zerkratzten Autopickerls hinter sich hat. Auch Verkehrsrechtsexpertin Christine Zwölfer versteht das nicht: „Das Pickerl sollte so gestaltet werden, dass es innen angebracht werden kann. So könnten lästige und vor allem unnötige Beschädigungen vermieden werden.“

Von Seiten des Ministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie heißt es, die Begutachtungsplakette muss außen angebracht werden, da es Fahrzeuge wie z.B. Motorräder gibt, bei denen die Plakette an der Innenseite nicht angebracht werden kann. Eine Umstellung der Gummierung auf zwei verschiedene Plakettenformen wäre mit höheren administrativen Aufwänden und so auch mit höheren Kosten verbunden.

Generell muss das Pickerl drei Jahre nach der ersten Zulassung und zwei Jahre nach der ersten Begutachtung erneuert werden. Danach im Ein-Jahres-Intervall. Diese Begutachtung kann ein Monat vor, und vier Monate nach dem am Pickerl eingestanzten Ablaufmonat passieren. 

Lea Singer, Kronen Zeitung

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