Firmenweihnachtsfeiern sorgen seit Wochen für volle Auslastung in der heimischen Gastronomie. Zumindest auf den Reservierungslisten. „Besonders in der Weihnachtszeit kommt es immer wieder vor, dass Tische für größere Gruppen oder Weihnachtsfeiern bestellt werden – die Gäste aber weder erscheinen noch absagen“, erzählt Adolf Kulterer, Sprecher der Klagenfurter Gastronomen. So blieben oft ganze Tische leer, die kurzfristig nicht mehr verkauft werden können, heißt es. Es habe sogar Fälle gegeben, bei denen Gäste die Wirte mit einem vorbestellten Spezialmenü sitzen gelassen hätten.
Das Nichteinhalten von Reservierungen bringt derzeit viele Gastronomen zur Weißglut. Denn die Nachfrage ist jetzt, in der Vorweihnachtszeit, besonders groß. Die Rede ist sogar von Umsatzeinbußen in zweistelliger Millionenhöhe.
Branchenvertreter wollen diesem Trend gegensteuern und raten zu Stornogebühren, die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verankern seien. Für den Gast bedeutet das: Wer die Reservierung nicht einhält, zahlt Strafe. „Es ist wichtig, klare Regelungen zu treffen und diese an die Gäste zu kommunizieren. Nur so können wir den Trend hin zu nicht eingehaltenen Reservierungen wieder umkehren“, hofft Fachgruppenobmann Stefan Sternad.
Einer der ersten Köche, die in Kärnten Stornogebühren verrechnen, ist der „Koch des Jahres 2018“ Hubert Wallner vom Restaurant Saag. Wer trotz Reservierung nicht erscheint, der muss 60 Euro zahlen: „Wenn man rechtzeitig absagt, sind wir kulant.“
Thomas Leitner
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