„In Ausnahmesituation“

Nazi-Posting im Web: 18 Monate Haft für Kärntnerin

Österreich
12.11.2018 12:32

„Solche Leute gehören in die Gaskammer“ - diese und andere Äußerungen hat eine 31 Jahre alte Kärntnerin Anfang 2017 auf Facebook geteilt. Nun wurde sie wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu 18 Monaten Haft, davon sechs Monate unbedingt, verurteilt. Die Angeklagte gab vor Gericht zu, das Posting veröffentlicht zu haben, sie habe sich jedoch zu diesem Zeitpunkt in Streit mit einer anderen Frau und in einer „Ausnahmesituation“ befunden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Unter anderem war inhaltlich in dem Facebook-Posting zu lesen: „Solche Leute gehören in die Gaskammer.“ Oder weiters: „Sollen wir uns verneigen vor dem dreckigen Blut - als Adi noch Reichskanzler war, gab es sowas nicht, die kamen sofort ins KZ, was heute auch wieder gehört.“

„War nur ein blöder Ausdruck“
In ihrer Einvernahme vor Gericht erklärte die 31-Jährige am Montag, dass sie damit keinesfalls eine Gruppe pauschal gemeint habe: „Nur solche Leute, die Frauen vergewaltigen.“ So habe sie kurz vor dem Schreiben des Postings eine Onlinemeldung rund um eine Vergewaltigung gelesen. „Das, was Sie da geschrieben haben - das ist schon ein sehr konkreter Wunsch. Wie kommen Sie dazu, so etwas zu schreiben?“, fragte die beisitzende Richterin Ute Lambauer. „Das war kein Wunsch, das war nur ein blöder Ausdruck“, erklärte die Angeklagte dazu.

Das Posting sei überdies während eines längeren Streits mit einer anderen Frau entstanden, der auch über Facebook geführt wurde: „Ich war in einer Ausnahmesituation“, so die 31-Jährige.

„Der Ausdruck ,Judenhure‘ ist immer wieder gefallen“
Auch jene Frau, mit der die Kärntnerin im Clinch liegt, war vor Gericht als Zeugin geladen. Sie erklärte, dass dabei von beiden Seiten unschöne Ausdrücke auf Facebook verwendet worden seien, allerdings habe die Angeklagte bereits in der Vergangenheit gefordert, dass sie und ihre Familie vergast gehören. Auch der Ausdruck „Judenhure“ sei immer wieder gefallen.

„Emotional instabile Persönlichkeit“
Die Staatsanwältin wies darauf hin, dass die Angeklagte in der Vergangenheit bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten sei. So sei sie im Jahr 2009 wegen Körperverletzung vor Gericht gestanden - sie hatte damals angegeben, dass sie sich von Menschen provoziert gefühlt habe, die T-Shirts mit der Aufschrift „Scheiß Nazis raus“ getragen hatten. 
Gutachter Franz Schautzer bescheinigte der Angeklagten eine „emotional instabile Persönlichkeit“, sie stamme aus schwierigen familiären Verhältnissen und sei heroinabhängig gewesen - außerdem neige sie zu „sehr impulsiven Handlungen“: „Die Störung ist aber nicht so ausgeprägt, dass die Frau nicht grundsätzlich wusste, was sie tat.“

Die 31-Jährige wurde schlussendlich zu 18 Monaten Haft verurteilt, sechs davon muss die Kärntnerin hinter Gittern verbringen. Die Angeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele