Aus Versehen hatte eine Kärntnerin Flüge nach Hamburg gleich zweimal reserviert. Weshalb die Leserin um die Stornierung einer Buchung bat - ohne Erfolg. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Österreich und die Ombudsfrau konnten der Leserin helfen!
Etwas getrübt war die Vorfreude von Petra K. auf ihre Städtereise nach Hamburg. Die Kärntnerin hatte die Flugtickets für ihre Familie, in Summe fünf Personen, nämlich gleich zweimal statt nur einmal gebucht. Nachdem der Leserin ihr Fehler aufgefallen war, wandte sie sich an die Airline, bat um das Storno einer der beiden Buchungen. Denn diese Tickets könne man ja wieder verkaufen. Doch dieses Argument wollte man laut Leserin nicht gelten lassen, man mahnte die 960 Euro bei Frau K. mehrmals ein, weshalb sie die „Krone“ um Hilfe bat.
Die Anfrage der Ombudsfrau bei Eurowings blieb leider unbeantwortet. Nachdem sich auch das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Österreich in diesem Fall einschaltete, wurden Frau K. jedoch die Kosten der zu viel gebuchten Tickets von der deutschen Fluglinie dankenswerterweise doch noch erstattet!
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