Die Blondine (im Bild bei ihrer Geburtstagsfeier in Ischgl/Tirol vor zwei Jahren) sei von einem heimischen Unternehmen für die Vermarktung ihres Produktes engagiert worden, berichtet die oberösterreichische Wirtschaftskammer, die den Fall als Ankündigung für eine Steuerrechts-Infoveranstaltung publik machte.
Der VwGH habe nun bestätigt, dass der österreichische Unternehmer die Einkommenssteuer für das Honorar einbehalten und an das Finanzamt hätte abführen müssen. Es habe ihn in letzter Konsequenz die Haftung für diese Steuerschuld von etwa 130.000 Euro getroffen.
Es muss nicht gleich Paris sein...
Drum prüfe, wer sich an einen Promi bindet: Man müsse nämlich nicht gleich Paris Hilton engagieren, um als Unternehmer in eine solche Situation zu gelangen, sagt die Wirtschaftskammer. Ähnliches könnte etwa auch einem Gastwirt passieren, der eine ausländische Musikgruppe oder als Unternehmer einen ausländischen Vortragenden, Berater, Künstler oder einen Aufsichtsrat mit einer Tätigkeit in Österreich beauftragt.
Deshalb sollten die steuerlichen Rahmenbedingungen bereits vor Vertragsabschluss geklärt werden, um nicht unerwünschte Haftungen für Steuern tragen zu müssen, so die Kammer. Geschäftsfrau Paris ist jedenfalls beim heimischen Fiskus fein raus...
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