Schwer verletzt
Ein Polizist in Steyr korrigierte eine Anzeige gegen seine Schwester wegen eines Fahraddiebstahls, dies gefiel dem Staatsanwalt in Steyr gar nicht!
Er hatte es wohl gut gemeint: Ein Polizist schaute unerlaubterweise im Polizeiregister die Anzeige seiner Schwester wegen eines Fahrraddiebstahles an. Als er dabei auch noch einen vermeintlichen Fehler entdeckte und korrigierte, war der Fall für den Staatsanwalt in Steyr klar: Amtsmissbrauch.
1440 € Bußgeld
Strafdrohung bis zu fünf Jahre Haft. Mit einem Geständnis vor Richter Wolf-Dieter Graf ging sich allerdings noch eine Diversion aus. Die Vorstrafe bleibt dem Polizeibeamten erspart, wenn er 1440 € Bußgeld bezahlt.
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