Neue Beweismittel

E-Mail über Grasser: „Dann ist er mausetot“

Österreich
30.07.2018 07:48

Rund um den Buwog-Prozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und andere Angeklagte sind am Wochenende neue Unterlagen an die Öffentlichkeit gelangt. Es handelt sich um jenes Material, das im Zuge einer Hausdurchsuchung beim mitangeklagten ehemaligen Anwalt Walter Meischbergers, Gerald Toifl, beschlagnahmt und erst vor Kurzem von der Staatsanwaltschaft vor Gericht eingereicht wurde. Mehrere Medien zitierten am Wochenende unter anderem aus einer brisant klingenden E-Mail zwischen Toifl und einer Steuerberaterin, in der es um die Frage geht, ob Grassers Depot offengelegt werden solle. „Seins nicht, weil dann ist er tot (...) mausetot. Dann kann er auswandern“, lautet die Antwort des Steueranwalts. 

Die E-Mail-Korrespondenz ist aus dem Jahr 2009, kurz nach Bekanntwerden der Buwog-Affäre. Grassers Anwalt Manfred Ainedter erklärte gegenüber dem ORF-Radio, es würden derzeit die über 1000 Seiten an Unterlagen analysiert, inwieweit hier Dargestelltes aus dem Zusammenhang gerissen oder Entlastendes ausgelassen worden sei. Belastendes für ihren Mandanten sehen Grassers Verteidiger nicht.

Toifls Verteidiger Oliver Scherbaum sagte laut „Standard“, die Unterhaltung habe nichts mit der Causa Buwog zu tun. Es sei um ein Mandat rund um die Familie Swarovski gegangen, das die Kanzleimitarbeiterin betreut habe. Auch Scherbaum findet in dem Polizeibericht nichts Belastendes. Die Anwälte kritisieren, dass die Polizeiermittler bei ihrer Auswertung an mehreren Stellen unzulässigerweise Beweise würdigen würden.

Verteidiger legen Einspruch gegen Verwendung der Akten ein
Die E-Mail-Korrespondenz stammt aus einem Bericht der Landespolizei Burgenland, den die Landespolizeidirektion nachgereicht hat und der von der Staatsanwaltschaft in der letzten Verhandlungswoche im Juli eingebracht wurde. Dieses Vorgehen hat für viel Aufregung auf den Verteidigerbänken gesorgt. Es wurde auch ein Antrag eingereicht, dass diese Unterlagen nicht verwendet werden. Der Senat unter Vorsitz von Richterin Marion Hohenecker hat über die Anträge noch nicht entschieden.

Am Mittwoch findet der nächste Verhandlungstag am Straflandesgericht in Wien statt. Danach kommt es zu einer mehrwöchigen Unterbrechung bis Mitte September.

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