Länger nicht versorgt?

Bauer wegen Kalb mit Beinbruch angeklagt

Tirol
15.03.2018 07:27

Für Tierfreunde war ein Prozess am Mittwoch am Landesgericht nicht gerade leicht verdauliche Kost: Ein Oberländer Bauer (34) soll ein Kalb nach einem offenen Bruch des Hinterbeins rund 14 Tage nicht behandeln haben lassen. Der Tierarzt belastete den Landwirt, dieser will nichts von einer Verletzung bemerkt haben.

„Mir ist sofort der Verwesungsgeruch aufgefallen. Dann habe ich die eitrige Wunde gesehen, so etwas entsteht erst ab sieben Tagen nach einem Bruch. Eher sind aber 14 Tage vergangen“, erläuterte der Tierarzt als Zeuge.

Eigentlich war der Veterinär aufgrund einer Kuh gerufen worden, die gerade gekalbt hatte. Dass auch dieses Tier in der Gülle gelegen haben soll, untermauerte die zeitweise unbefriedigenden Zustände in dem Betrieb mit 100 Stück Vieh.

„Kalb lief normal mit“
Bezüglich des gegenständlichen Kalbes beteuerte der Landwirt, dass er die Verletzung erst unmittelbar vor Verständigung des Tierarztes bemerkt hatte. Bis dahin sei das Kalb mit der Herde normal mitgelaufen. „Wenn das Tier 14 Tage nicht aufgestanden wäre, hätte es ja auch nicht fressen können und wäre längst tot gewesen“, verteidigte sich der Vollerwerbsbauer.

Zeuge soll bestätigen, dass Kalb gehen konnte
Wie in solchen Fällen mit offenen Brüchen üblich, wurde das Kalb tags darauf von einem befreundeten Bauern notgeschlachtet. Der Angeklagte beantragte, dass dieser Mann als Zeuge gehört wird – „weil er sah, dass das Kalb zur Schlachtung selbst aus dem Stall gehen konnte, wenn auch humpelnd“, so der Bauer. Die Richterin gab diesem Begehren statt – Prozessfortsetzung im April

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