Neunjähriges Opfer

Steirer soll Buben missbraucht haben – verurteilt

Steiermark
28.01.2009 12:19
Weil er den minderjährigen Sohn seiner ehemaligen Lebensgefährtin mehrmals sexuell missbraucht haben soll, wurde ein 45-jähriger Steirer am Dienstag am Straflandesgericht Graz zu einer Haftstrafe von drei Jahren - davon ein Jahr unbedingt - verurteilt. Die Übergriffe sollen zwischen 1996 und 2001 passiert sein - damals war der Bub neun Jahre alt. Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Insgesamt mehr als zehn Mal habe der ehemalige Lebensgefährte seiner Mutter versucht, mit ihm Verkehr zu haben, verlas Richter Martin Wolf die Aussagen des nicht anwesenden Opfers. Fünf Vorfälle, die der junge Steirer detailliert schildern konnte, wurden am Dienstag am Gericht verhandelt. Dabei ging es vor allem um die Glaubwürdigkeit des Opfers: Während der Angeklagte die Taten leugnete, bekräftigten die Aussagen der ehemaligen Freundin bzw. der Mutter des heute 21-Jährigen die Anschuldigungen.

Bei einem Missbrauchsversuch war die Mutter in das Kinderzimmer gekommen. Sie konnte die Situation nicht genau einschätzen, habe aber ein "komisches Gefühl" gehabt. Auf mehrmalige Nachfrage habe ihr Sohn stets beteuert, dass nichts gewesen sei.

Auch Täter angeblich früher sexuell missbraucht
Ans Licht kamen die Übergriffe vor etwas mehr als einem Jahr. Nach einer anonymen Anzeige wegen Drogenmissbrauchs musste der 21-Jährige zum Amtsarzt. Diesem bejahte er die standardmäßige Frage, ob er jemals sexuell missbraucht wurde. Vor Gericht sagte der Mediziner: "Ich hatte das Gefühl, dass er (das Opfer, Anm.) froh war, dass jemand mit ihm zur Polizei geht, um Anzeige zu erstatten."

Missbrauchsanzeige als "Racheakt"?
Der Angeklagte aus dem Bezirk Graz-Umgebung sprach von "Verleumdung". Als Motiv für die Anschuldigungen gab er an, dass das Verhältnis zum älteren Sohn seiner ehemaligen Lebensgefährtin "nicht das beste" gewesen sei. Immer wieder habe es Konflikte gegeben. Die Missbrauchsanzeige sei ein "Racheakt" gegen ihn, weil der 21-Jährige ihn verdächtige, hinter der Anzeige wegen Drogenmissbrauchs zu stehen, so der Angeklagte.

Leben des Buben "verpfuscht"
Der Richter und die beiden Schöffen sahen aber "keinen Anlass, an den Angaben des Opfers zu zweifeln". Sie verurteilten den 45-jährigen Steirer wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Nach der Urteilsverkündung warf der Richter dem Angeklagten vor, dass Leben des Burschen "verpfuscht" zu haben. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit.

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