50.000 ¿ Schaden

Festivalchefin vor Gericht

Steiermark
07.08.2008 00:04
Wegen Untreue musste sich am Dienstag eine Wiener Kulturmanagerin im Grazer Straflandesgericht verantworten. Sie hatte eine irrtümlich doppelt getätigte Subvention nicht zurückgezahlt, sondern zur Begleichung offener Rechnungen verwendet. Ende 2007 musste ihr Unternehmen schließlich Konkurs anmelden. Die Angeklagte, für die die Unschuldsvermutung gilt, hat sich nicht schuldig bekannt. Der Prozess wurde vertagt.

Der Angeklagten wurde vom damals amtierenden Grazer Kulturstadtrat Werner Miedl eine 100.000-Euro-Förderung in Aussicht gestellt. Nachdem das Projekt der Öffentlichkeit vorgestellt worden war, regte sich jedoch Widerstand und die Subventionierung des Festivals hing plötzlich an einem seidenen Faden. 

Erst zwei Monate vor Start des Festivals konnte sich die Stadtregierung dann doch zu einer Förderung durchringen - allerdings nur in der Höhe von 50.000 Euro. "Miedl hat damals aber gesagt, ich solle mir keine Sorgen machen, er würde die fehlenden 50.000 Euro schon auftreiben", so die Angeklagte. 

Förderung doppelt überwiesen
Im Juni 2007 kam es dann zu zwei Überweisungen von je 50.000 Euro - ein Irrtum, wie sich später herausstellen sollte: Ein und dieselbe Förderung war doppelt überwiesen worden. Als das Malheur kurze Zeit später auffiel, war klar, dass die Angeklagte diese Summe zurückzahlen muss - was die Angeklagte jedoch nicht konnte, da sie das Geld zur Deckung offener Rechnungen brauchte. Ende 2007 ging das Unternehmen schließlich in Konkurs. 

Richterin Karin Kohlroser vertagte - weitere Zeugen sollen gehört werden, darunter auch Werner Miedl. 

von Ernst Grabenwarter, "Steirerkrone"
Symbolbild

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