Auf 20 Euro geklagt

Männlicher ÖFB-Fan fühlt sich sexuell diskriminiert

Fußball
07.10.2009 13:14
Mit einem eher ungewöhnlichen Fall hat sich derzeit der Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu befassen. Ein Wiener verlangt 20 Euro Schadenersatz, weil er bei zwei Freundschaftsspielen des Nationalteams mehr zahlen musste als weibliche Besucherinnen der Partien. Er fühlt sich daher sexuell diskriminiert. Verantwortlich für seinen "Schaden" macht der Kläger den Bund, da dieser eine EU-Gleichbehandlungsrichtlinie nicht rechtzeitig umgesetzt habe.

Der Fall: Ein Wiener Publizist besuchte im Februar bzw. März 2008 zwei Testspiele des österreichischen Fußball-Nationalteams für die Heim-Europameisterschaft, und zwar die Duelle gegen Deutschland und gegen die Niederlande jeweils im Wiener Ernst-Happel-Stadion. Bei einem Match bezahlt er für sein Ticket 18 Euro, beim anderen 28 Euro. Die Damenkarten kosteten 11 bzw. 15 Euro.

Anti-Diskreminierungs-Richtlinie der EU
Da ermäßigte Preise für Damen rechtlich nicht zulässig gewesen seien, habe sein Mandant 20 Euro zu viel gezahlt, befand der Anwalt des Klägers, Georg Brandstätter. Am Österreichischen Fußballbund (ÖFB) konnte er sich aber nicht schadlos halten, da die Republik die Anti-Diskriminierungs-Richtlinie der EU nicht rechtzeitig mit Jahresbeginn 2008, sondern erst mit August umgesetzt habe. Daher machte der Kläger nun den Staat für sein Unglück verantwortlich und klagte beim VfGH.

Der Anwalt des Klägers musste sich in der Verhandlung mit Fragen der Verfassungsrichter herumschlagen, ob die unterschiedlichen Ticketpreise nicht vielleicht doch berechtigte Ausnahmen seien. Er bestritt das vehement. Es sei nicht Aufgabe von ÖFB oder Staat, regulierend einzugreifen, um das Interesse von Frauen am Fußball zu erhöhen. Ohnehin zog er in Zweifel, dass es hier darum gehe, Frauen den Sport schmackhaft zu machen - vielmehr sei es einziges Ziel des Fußballbundes gewesen, das Stadion zu füllen.

Bald auch keine Jugend- und Seniorentickets mehr?
Die Rechtsvertreterin des Bundes, Anna Sporrer, gestand zu, dass hier eine ungleiche Behandlung stattgefunden habe, dies jedoch mit einer sachlichen Rechtfertigung. Nicht jede Differenzierung sei auch eine Diskriminierung. Wenn man nun gegen Frauentickets entscheide, könnte es ja dann als nächstes rechtliche Schritte gegen Jugend- oder Seniorentickets geben, warnte Sporrer.

Ein Einwand des Gerichts war auch für sie schwer zu bestreiten: Zitiert wurde ein Gutachten der Gleichbehandlungskommission, wonach bei Preisen für Freizeitaktivitäten keine Ungleichbehandlung zulässig sei. Sporrer meinte dazu, es handle sich dabei nur um eine Rechtsmeinung. Aktuell gibt es das Problem mit den unterschiedlichen Ticketpreisen übrigens nicht mehr. Der ÖFB hat schon beim Testspiel gegen Kamerun vergangenen Sommer keine Damenkarten mehr aufgelegt. Für den Kläger ist dies bereits ein Schuldeingeständis.

Urteil erst in den nächsten Wochen
Die öffentliche Verhandlung des VfGH zu der Causa gab am Mittwoch noch keine klaren Hinweise, wie die Höchstrichter entscheiden werden. Das Urteil ergeht erst in den kommenden Wochen.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

(Bild: KMM)



Kostenlose Spiele