Schuldspruch:

Die Zahl 88 brachte Fußballer erneut vor Gericht

Kärnten
26.04.2017 17:57

Die Freude über den Freispruch währte nicht lang: Weil der Oberste Gerichtshof dieses Urteil aufgehoben hatte, stand ein 26-jähriger Fußballer am Mittwoch erneut wegen Wiederbetätigung vor einem Schwurgericht. Und dieser Prozess endete diesmal mit einem Schuldspruch: 14 Monate bedingt - nicht rechtskräftig.

"Von achtmal unschuldig auf achtmal schuldig, und das mit den selben Beweisen und Zeugen wie im ersten Prozess - das ist einfach unglaublich!", kommentiert der enttäuschte Verteidiger Philipp Tschernitz den Prozess. "Dabei hatte der OGH das erste Urteil ja nur wegen eines Formalfehlers aufgehoben."

Sein Mandant, ein 26-jähriger Fußballer, hatte bei einem Match Stutzen getragen, auf die er die Zahl 88 gemalt hatte. Der Kicker beteuerte stets, das wäre seine Glückzahl. Für den Staatsanwalt bedeutet es aber "Heil Hitler!" Zumal der Angeklagte auf dem Fußballrasen auch den Hitler-Gruß gezeigt und gegnerische Spieler beschimpft haben soll: "Ihr Scheiß-Jugos gehört vergast und erschossen!" Hinzu kommt, dass Ermittler auf dem Computer des 26-Jährigen Fotos mit Nazi-Bezug gefunden hatten. "Die sind von einem Museum in Australien", wies der Angeklagte vor Gericht jede Schuld von sich.

Für Richter Michael Schofnegger liegt die Strafe von 14 Monaten bedingt im unteren Rahmen. Anwalt Tschernitz überlegt eine Berufung: "Mein Mandant verliert sonst seine Arbeit."

Serina Babka, Kärntner Krone

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