CA Immo langt zu

200-Millionen-Euro-Klage gegen Grasser und Co.

Österreich
07.02.2012 22:40
Mit einer gigantischen Schadenersatzforderung von mindestens 200 Millionen Euro sehen sich Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und die anderen Beschuldigten in der Causa Buwog konfrontiert. Eingereicht wurde sie von der CA Immo, die im Bieterverfahren gegen die Immofinanz unterlegen war. Sie vermutet, nur deswegen nicht zum Zuge gekommen zu sein, weil andere "packelten".

Laut der Wochenzeitschrift "Falter" macht die CA Immobilien Anlagen AG, die CA Immo, vor Gericht vor allem "entgangenen Gewinn" und Beraterkosten geltend. Das Unternehmen wollte die Summe von 200 Millionen Euro zwar nicht bestätigen, allerdings geht die Zahl aus einem entsprechenden Schriftsatz hervor, der bei Gericht eingereicht wurde.

Bei der Privatisierung der staatlichen Bundeswohnungen im Jahr 2004 waren während Grassers Amtszeit angeblich heikle Informationen geflossen: Das Immofinanz-Konsortium, das den Zuschlag erhielt, soll Hinweise zu dem Gebot des Mitbewerbers CA Immo bekommen und daraufhin im Endspurt sein Angebot nachgebessert haben. Überbracht wurde die Information demnach vom Lobbyisten Peter Hochegger, der sie vom Grasser-Trauzeugen Walter Meischberger bekommen haben soll.

Zehn Millionen Euro Provision flossen
Hochegger und Meischberger erhielten von der siegreichen Immofinanz fast zehn Millionen Euro Provision, das Geld ist unversteuert nach Zypern und letztlich auf drei Konten in Liechtenstein geflossen. Den Verdacht, dass Grasser entscheidende Informationen aus dem Privatisierungsverfahren gegen Schmiergeld für seine Freunde und Geschäftspartner und möglicherweise auch für ihn weitergegeben habe, hat dieser stets entschieden zurückgewiesen. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

"Wir haben das Verfahren von Beginn an verfolgt und alle möglichen Rechtsschritte gemacht. Nun haben wir uns im Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen, um die Interessen unserer Aktionäre zu wahren", sagte eine Sprecherin der CA Immo.

Nicht beeindruckt von der Schadenersatzforderung zeigte sich Grassers Verteidiger Manfred Ainedter. "Würden sie ernsthaft an einen Erfolg glauben, hätten sie eine zivilrechtliche Klage eingebracht, das ist aber mit einem enormen Kostenrisiko verbunden." Der einfachere Weg sei es also, sich dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen die Verdächtigen als Privatbeteiligter anzuschließen, so der Anwalt am Dienstagabend.

Grasser auch wegen Steuerfragen unter Druck
Neben der Schadenersatzforderung muss sich Grasser derzeit auch mit steuerlichen Fragen auseinandersetzen: Die Kriminalpolizei eröffne nun eine neue Front im Finanzstrafverfahren gegen den Ex-Finanzminister wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung, so der "Falter". Untersucht werde die Versteuerung der unterjährigen Gewinne auf jenem Konto, auf das Grasser 500.000 Euro seiner Schwiegermutter eingezahlt haben will. Mit dem Geld wurden bei Aktiendeals unterjährige Gewinne von 65.000 Euro erwirtschaftet. Nun gehe es um die Frage, wer diese Gewinne versteuern hätte müssen.

Grassers Schwiegermutter Marina Giori-Lhota erklärte der Tiroler Finanzbehörde, sie sei nicht wirtschaftlich Berechtigte des Geldes gewesen. Grasser selber hat laut "Falter" diese Gewinne offenbar nicht versteuert und auf seine Schwiegermutter verwiesen. Grassers Anwalt betonte, alles sei korrekt versteuert worden.

Grasser beteuerte am Dienstagabend in der ORF-Sendung "Report" auch selbst noch einmal seine Unschuld - siehe Story in der Infobox.

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