Laut Anklage

Kuljic hat zehn und Taboga 14 Matches manipuliert

Sport
18.04.2014 13:20
Jetzt ist es offiziell: Dominique Taboga und Sanel Kuljic sowie acht weiteren Verdächtigen wird von der Staatsanwaltschaft Graz die teils versuchte Manipulation von insgesamt 18 Spielen der Bundesliga sowie der Ersten Liga zwischen November 2004 und Oktober 2013 vorgeworfen. Kuljic soll an zehn Spielmanipulationen beteiligt gewesen sein, Taboga an 14 und ein anderer ehemaliger Bundesliga-Profi an zwölf. Sechs weitere Angeklagte sollen bei insgesamt 17 Spielen betrogen haben.

Außerdem wird Kuljic, Taboga und drei weiteren Beschuldigten die Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Wie die Staatsanwaltschaft Graz durch ihren Sprecher Hansjörg Bacher zur Anklageschrift am Karfreitag weiter ausführte, geht es um teils versuchten Betrug und den Verdacht der Erpressung. Die Erhebungen gegen weitere 18 Verdächtige wurden mangels Beweisen zur Gänze eingestellt.

Bestechungsgelder in der Höhe von 7.000 bis 40.000 Euro
Der Ankläger gliederte die Vorwürfe in mehrere sogenannte Faktenkomplexe: Wettbetrügereien, Erpressung sowie weitere Delikte wie etwa Nötigung oder Veruntreuung. In Sachen Wettbetrug haben die Beschuldigten demnach in unterschiedlichen Konstellationen agiert. Dabei flossen Bestechungsgelder in der Höhe von 7.000 bis 40.000 Euro. Die gespielten Einsätze bei diesen Wetten waren bis zu 300.000 Euro hoch.

Das Delikt der Erpressung wird Kuljic sowie vier weiteren Angeklagten zur Last gelegt. Sie sollen mit Körperverletzungen, dem Tod, der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz und der gesellschaftlichen Stellung gedroht haben. Kuljic wird auch ein Schlag und somit körperliche Gewalt vorgeworfen.

Vorwurf der Veruntreuung gegen Taboga
Dadurch sollen sie Taboga und dem ehemaligen Bundesliga-Spieler Bargeld, Fahrzeuge und Laptops abgeknöpft und sie zu weiteren Manipulationen genötigt haben. Weiters in der Anklage zu finden ist der Vorwurf der Veruntreuung. Taboga soll ein geleastes Auto, einen Laptop, der nicht ihm gehörte, sowie einem Teamkollegen zustehende 5.000 Euro veräußert haben. Hinzu kommt auch noch das Vergehen der falschen Beweisaussage.

Unklar ist noch der Verhandlungstermin, denn laut Bacher müsse die knapp 70 Seiten umfassende Anklage nun erst einmal rechtswirksam werden. Gibt es keinen Einspruch gegen die Anklageschrift, könnte der Prozess noch im Sommer stattfinden.

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(Bild: KMM)



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