"Ich will mit allem abschließen und die Strafen hinter mich bringen", gab sich der Angeklagte am Donnerstag vor Richterin Verena Offer einsichtig. Und diese Reumütigkeit war auch der einzige Weg, um einer richtig saftigen Bestrafung zu entgehen. Denn der Beschuldigte muss noch eine achtmonatige Freiheitsstrafe aus einem früheren Verfahren absitzen. Am Donnerstag wurde er wegen des Diebstahls, Betrugs und der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel zu einer Zusatzstrafe von fünf Monaten verurteilt.
Psychische Krankheiten bestätigt
Der Gauner legte zu seinem Geständnis auch eine ärztliche Bestätigung über seine psychischen Krankheiten vor. Er wolle sich bei nächster Gelegenheit auch in eine Therapie begeben. Bei den sechs Rucksackdiebstählen im vergangen Jahr in der Uni-Bibliothek erbeutete der Angeklagte mehr als 1.500 Euro. Das Geld konnte er über die Bankomatkarten, die sich in den Taschen der Opfer befanden, abheben. Dazu fälschte er auch noch Bezugsberechtigungsbelege. Den Schaden der Opfer muss er teilweise wiedergutmachen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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