Osteraffäre

Gericht lässt Privatklage gegen Gabi Burgstaller zu

Salzburg
19.10.2010 09:16
Paukenschlag in der Affäre um die Salzburger Osterfestspiele: Das Oberlandesgericht Linz hat entschieden, dass eine Privatklage auf möglichen Schadenersatz gegen die Salzburger Landeschefin Gabi Burgstaller zulässig ist. Eröffnet hatte das Verfahren Steuerberaterin Brigitte Kalteis, die sich zu Unrecht angegriffen fühlt.

Monatelang hielt die Affäre um die Osterfestspiele die Salzburger in Atem. Immerhin ging es um sagenhafte Honorare für die Kulturmanager, um horrende Reisekosten, gewaltige Spesen und satte Provisionen, die der langjährige Festival-Chef kassierte, wenn Gönner für die Osterfestspiele Geld spendeten. Im Strafverfahren gegen führende Köpfe der Affäre ermitteln Staatsanwalt und Polizei noch, weiter sind die Zivilprozesse – und da sorgt die Justiz für Aufsehen. Zuletzt blitzte das Festival in Wien beim Handelsgericht ab: Es hatte Schadenersatz von einer Wirtschaftskanzlei gewollt, die Oster-Bilanzen geprüft hatte. Das Verfahren wurde bis Mitte 2011 ruhendgestellt, das ist die Vorstufe für eine Einstellung.

OLG-Richterin in Begründung nicht zimperlich
Für einen echten Paukenschlag sorgt nun das Oberlandesgericht Linz – direkt betroffen ist Landeschefin Gabi Burgstaller. Sie hatte Steuerberaterin Brigitte Kalteis bei Pressekonferenzen und Interviews attackiert und beschuldigt. Kalteis fühlt sich schuldlos – sie klagte die Landeschefin privat, weil sie Jobs bei Oster- und Sommerfestspielen verloren hatte. Die erste Instanz wies die Klage als unberechtigt ab – aber am OLG Linz bekam Kalteis Recht. Richterin Brigitte Hütter ist dabei in ihrer Begründung des Urteils (Aktenzahl 3 R 172/10z) von 7. Oktober nicht zimperlich.

"Aufsicht über Stiftungen ist ohne Interviews möglich"
Burgstaller kann sich nach Meinung der Richterin nicht darauf berufen, dass sie bei Interviews "hoheitlich" (in ihrer Funktion als Landeschefin) gehandelt hat. "Aus der Zuständigkeit für sämtliche 'Festspielsubventionen' ist kein Zusammenhang der Interviews mit einer hoheitlichen Tätigkeit abzuleiten", heißt es im Urteil. Auch die Meinung, Burgstaller habe als Aufsicht für alle Stiftungen gesprochen (die Karajan-Stiftung ist beteiligt am Osterfestival) wird zurückgewiesen: "Behördliche Aufsicht über Stiftungen ist auch ohne Rundfunkinterviews möglich. Es ist nicht Teil der hoheitlichen Aufgaben, über Wahrnehmungen bei der Aufsicht Pressekonferenzen abzuhalten."

Der Kalteis-Anwalt Herbert Hübel zufrieden: "Jetzt muss sich Burgstaller ihrer Verantwortung stellen." Die Landeschefin war nach dem Urteil überrascht: "Aber ich bin mir in der Sache ganz sicher. Dieses Urteil ist bloß ein Zwischenschritt, wir legen dagegen Rekurs ein."

von Robert Redtenbacher, Kronen Zeitung

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