In einer Besprechung am 27. Jänner wurden die Mitarbeiter über die Schließung des Büros informiert. Unter Einhaltung der Kündigungsfrist (31. März) sollten die Angestellten gekündigt werden. Am 10. Februar bekamen die fünf Betroffenen schließlich ein Schreiben des Arbeitgebers in dem mittgeteilt wurde, die Arbeitsverträge wären bereits im Zuge der Besprechung einvernehmlich aufgelöst worden.
Die Mitarbeiter, eine Sekretärin und vier Makler, hätten dem laut AK jedoch nie zugestimmt, die Kammer machte daher den Arbeitgeber darauf aufmerksam und forderte die Zahlung der Kündigungsentschädigung. Eine außergerichtliche Einigung scheiterte. In einem von der AK eingeleiteten Gerichtsverfahren bestritt der Geschäftsführer erneut die Schilderungen der Angestellten.
Der Arbeitgeber dürfte schließlich eingesehen haben, dass er damit nicht durchkommen würde, so die AK. Am Tag vor dem nächsten Verhandlungstermin erkannte die Firma sämtliche Ansprüche an – die Klage konnte zurückgezogen werden. Die ehemaligen Mitarbeiter bekamen eine Enschädigung von 17.260 Euro.
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