Bei dem Prozess geht es um Spekulationsgeschäfte im Ausmaß von 612,9 Millionen Euro, für die bereits Rückstellungen in Höhe von insgesamt 477 Millionen gebildet wurden. Weitere Rückstellungen seien nicht notwendig, "das Finanzrisiko hat sich durch dieses Urteil nicht erhöht", betont man seitens der ÖBB.
Deutsche Bank: "Keine Irreführung"
Die Deutsche Bank sieht sich durch das erstinstanzliche Urteil in ihrer Rechtsmeinung bestätigt, wonach die unter Ex-ÖBB-Finanzchef Erich Söllinger abgeschlossenen Swap-Deals nicht wie von der ÖBB behauptet eine Wette darstellen, sondern ein reguläres Finanzgeschäft. "Wir sind immer davon ausgegangen, dass die Transaktion rechtswirksam abgeschlossen wurde. Die Struktur des Portfolio Credit Default Swaps und dessen Risiken wurden seinerzeit eingehend mit der ÖBB erörtert. Es gab keine Irreführung", erklärte ein Sprecher der Deutschen Bank.
Bei den komplizierten Spekulationsgeschäften handelt es sich um die 2005/06 erfolgte Übernahme von Kreditrisiken der Deutschen Bank. Als Gegenleistung für die Übernahme des Risikos in Höhe von 612,9 Millionen Euro bekommen die ÖBB von der Bank bis 2015 jährlich etwa 3 Millionen Euro. Am 17. Juli 2008 brachten die ÖBB beim Handelsgericht Wien eine Klage gegen die Deutsche Bank ein. Die ÖBB-Anwälte machten im Prozess unter anderem geltend, die Bundesbahnen seien bei Abschluss des Finanzdeals irregeführt worden.
Finanzvorstand Söllinger musste seinen Hut nehmen
Die Geschäfte waren 2005 zunächst am zuständigen Vorstand vorbei angebahnt und im Herbst 2005 am Aufsichtsrat vorbei abgeschlossen worden, wie Aussagen vor Gericht nahelegten. Ein Rücktritt von dem Geschäft wäre damals zu Kosten von mehr als 10 Millionen Euro nachträglich noch möglich gewesen, erfolgte aber nicht. Die Causa führte 2008 zum Rückzug des Finanzvorstands Erich Söllinger.
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