Peter McDonald liegt völlig falsch mit seinen Ausführungen und ist als gleichzeitiger Teilhaber der KAGes völlig fehl am Platz. Er beliebt viel zu reden, ohne etwas zu sagen. Die sogenannte Fusionierung hat nie stattgefunden. Denn im Gegensatz zu den „kleinen Kassen“, in denen Bauern, Beamte, Eisenbahner und Gewerbetreibende vom Bodensee bis zum Neusiedler See mit gleichen Berechtigungen und zu gleichen Honoraren für alle Ärzte versichert sind, leistet sich die ÖGK 9 (!) verschiedene Leistungskataloge mit verschiedenen Ansprüchen für Versicherte, die österreichweit dieselben Beiträge bezahlen! Auch die Ärzteschaft wird natürlich unterschiedlich entlohnt! Guter Vorschlag: Eine Obrigkeit für 9 Bundesländer, mit der Option, die leer stehenden Gebäude sinnvoll zu nutzen. Die personellen Ressourcen können für die Leistungsempfänger genutzt werden. Räume stünden für die so gehypten PVZs zur Verfügung, die entweder von der Kasse oder von Ärzten, die sich kein eigenes Ordinationsobjekt kaufen möchten, entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Das hätte den Vorteil, dass vorhandene Labors und Röntgen verwendet werden könnten. Weiters könnte man gezielte Einzel-Rehabilitationsräume schaffen, die eine teure Kur oder Reha überflüssig machen, für Betroffene aber zielgerichtet sind. Die derzeit in Verruf gekommenen überflüssigen CTs und MRTs bedürfen einer Indikation, genauso wie nicht in der „grünen Liste“ vermerkte Medikamente. Geschätzte 99% halten sich an diese Vorschriften. „Schwarze Schafe“ wird es trotz Bewilligung immer geben. Daher weg mit all den Ansuchen. Kontrollen wären da nötig, wo Personen Jahre und Jahrzehnte Arbeitsunwilligkeit demonstrieren. Leistung sollte nur gegen Einzahlung erfolgen. Wer immer brav gearbeitet hat, hat Anspruch, wer nichts einbezahlt hat, eben nur auf Notfallleistungen. Dasselbe gilt für die Rezeptbefreiung, mit Ausnahme der Mindestpensionen. Ein weiterer Brocken sind die Asylsuchenden, die in Massen Ordinationen und Spitalsambulanzen stürmen. Im Gegensatz zur arbeitenden oder sich zu Recht in Pension befindlichen Gesellschaft, die das alles mit Augenmaß macht. Kurz gesagt: Leistung erfolgt gegen Zahlung! Dass noch immer unterschiedlich für Leistungen im Spitalsbereich und bei der niedergelassenen Ärzteschaft gezahlt wird, sollte man auch einmal schlüssig erklären! Der Fisch beginnt wie immer beim Kopf zu stinken.
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