Vor dem Hintergrund, dass in Österreich europaweit die meisten afghanischen Flüchtlinge leben, Grenzschutz und Abschiebungen oft jämmerlich scheitern, hat der VwGH die Aufhebung der Abschiebung der Schülerin Tina, deren Familie negative Gerichtsentscheidungen jahrelang ignorierte und sich rechtswidrig hier aufgehalten hat, bestätigt. Das Kindeswohl gehe dauerhaftem Fehlverhalten der Eltern vor, und man solle Familien nicht trennen. Nach der Judikatur müssen sich Kinder allerdings Fehlverhalten der Eltern anrechnen lassen! Empörenderweise stört den VwGH nicht, dass Menschen, die dauerhaft behördliche Entscheidungen missachten, besser behandelt werden als solche, die sich rechtskonform verhalten. Dies ist gleichheitswidrig und ein gefährliches Signal an die Schleppermafia, sind Kinder doch ein Anker für Familiennachzug! Immerhin gesteht der VwGH zu: Auch die gegenteilige Entscheidung wäre vertretbar! Gilt hierbei Münzwurf?
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