Der österreichische Verfassungsgerichtshof hebt das Verhüllungsverbot in den Schulen und Kindergärten auf mit der Erklärung durch den Verfassungsdienst, dass dies nicht „mit der österreichischen Bundesverfassung vereinbar sein könnte“, was für den Laien bedeuten könnte, dass es bei uns verfassungskonform ist, anderskulturell geborene Mädchen, die nicht selbst entscheiden können, durch den Willen ihres Elternhauses, hier in einem freien Land ab 3 Jahren in eine körperliche Verhüllung zwingen zu dürfen. Wo bleibt hier bitte die so wichtige Vermittlung von Kinderrechten und Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern? Damit wird man weiterhin die so wichtige Akzeptanz gegenüber dem Frauenbild in diesen Kulturen keinesfalls fördern. Ich bin erschüttert, dass wir selbst als christlich demokratisch geprägtes Land so etwas rechtlich nicht unterbinden wollen oder zumindest zum Wohle der Kinder differenzieren. Es ist somit fraglich, in welche Zukunft sich Österreich in dieser Thematik noch entwickeln wird, Fakt ist, es ist keine gute.
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