Das freie Wort

Krankschreibung

Die „Kronen Zeitung“ berichtet über einen Wiener Hausarzt, der Krankmeldungen verweigerte. Zwei Asylberechtigte, sie hatten einen Deutschkurs versäumt, verlangten eine vier Tage rückwirkende Protokollierung wegen Kopfschmerzen. Die Verweigerung dieses Begehrens bescherte dem Arzt wüste Beschimpfungen. Die Polizei musste einschreiten, um die aggressiven „Patienten“ vor die Tür zu setzen. Kein Einzelfall! Viele Leute wissen nicht, dass die Protokollierung eines Krankenstandes exakten Vorgaben unterliegt. Das Krankschreiben entspricht dem Erstellen eines ärztlichen Attestes. Dazu ist ein persönlicher Kontakt zwischen Arzt und dem Erkrankten Grundbedingung. Rückdatierungen sind nur in Ausnahmefällen möglich. Bei gehäuftem Missbrauch droht dem Mediziner der Entzug des Kassenvertrages.

Dr. Wolfgang Geppert, Wien

Erschienen am Sa, 28.9.2019

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