Conny Bischofberger hat mit ihrer Forderung, Ärzte mögen zuerst vor der eigene Türe kehren, vollkommen Recht. Die Initiatoren des „Don’t smoke“-Volksbegehrens scheinen auf einem Auge blind zu sein. Für das Schlechtreden von Gaststätten mit Extrazimmer fehlt die moralische Berechtigung. Wer im eigenen Wirkungsbereich so versagt hat, kann sich nicht an die Spitze einer Nichtraucher-Bewegung stellen. Topmediziner wie etwa Szekeres oder Sevelda passieren tagtäglich auf Klinikboden befindliche Trafiken. Sie haben nicht die Kraft aufgebracht, die Spitalsträger zum Schließen dieser Verkaufsstätten zu bewegen. Krankenhäuser verstehen sich als Gesundheitszentren. Da hat weder die Abgabe von Rauchwaren noch von alkoholischen Getränken etwas zu suchen. Auch hätten die ärztlichen Leiter unsere Spitäler längst komplett rauchfrei machen müssen. Das gilt auch für die Kuranstalten: Weg mit den Zigarettenautomaten! Die Niedergelassenen dürfen bei der Verpflichtung zur Vorbildwirkung nicht ausgenommen werden. Ärzte, die sich vor ihren Patienten eine Zigarette anzünden, geben in Sachen Vorsorge eine persönliche Bankrotterklärung ab. Erst wenn diese Punkte erfüllt sind, besitzt die Ärzteschaft das Recht, mit dem warnenden Finger auf andere zu zeigen.
Dr. Wolfgang Geppert, Wien
Erschienen am Mo, 9.4.2018
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