Ein Schöffengericht glaubte also zu 50% der Aussage von zwei Männern und nicht dem 15-jährigen Teenager aus Tulln. Die Unschuldsvermutung gilt nicht für Opfer. Welche Hälfte war nicht zu glauben? Dass es zwei gegen eine stand? Was muss das für eine entsetzliche Situation sein, auch für eine erwachsene Frau eine Horrorvorstellung. Umso mehr gilt das wohl für ein junges Mädchen. Dann ein Hoffnungsschimmer, mithilfe der DNA findet man die Männer. Und nun das. Freispruch im Zweifel. Was für ein Schlag, für das Opfer und die gesamte Familie. Nun, das Urteil wird zukünftige Opfer wohl nicht ermutigen, Vergewaltigungen anzuzeigen. Bestimmt ein sehr schwieriger und schmerzhafter Weg, das Erlebte Fremden zu erzählen. Einziger Hoffnungsschimmer nach dem Urteil: Die Staatsanwaltschaft ist nicht einverstanden. Vielleicht glaubt die nächste Instanz ja doch dem Teenager. Ich wünsche dem Mädchen und seiner Familie viel Kraft.
Monika Wurzenberger, Wien
Erschienen am Mi, 4.4.2018
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