Der NEOS-Ruf nach Aufnahme von Impfdaten in die Elektronische Gesundheitsakte ELGA zeugt von Ahnungslosigkeit. Für jede Eintragung in die ELGA-Datenbank muss die E-Card gesteckt werden. Der entsprechende Zugang steht nur den 7200 Kassenärzten Österreichs zur Verfügung. In den 10.000 Wahlarztpraxen sind keine E-Card-Lesegeräte vorhanden. Zusätzlich werden Impfungen aber auch in Betrieben, auf Bezirkshauptmannschaften, in Magistratsämtern, in Schulen oder in Tropeninstituten verabreicht. Diese Stellen bleiben bewusst ohne E-Card-Anbindung. Begründung: Amts-, Betriebs-, Schul- oder Tropenärzten ist es vom Gesetz her verboten, auf ELGA-Daten zuzugreifen.
Dr. Wolfgang Geppert, Wien
Erschienen am Mo, 12.3.2018
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