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Das sagt der Kläger

Warum Bild einer Lasagne Wirtin 4000 Euro kostete

In den sozialen Medien warben Gastrobetriebe mit Fotos von Speisen für ihre Mittagsmenüs. Doch die Bilder wurden illegal verwendet, was „gesalzene“ Rechnungen für die Lokalbetreiber zur Folge hatte. Die „Krone“ hat den Lizenznehmer mit dem Vorwurf der Geschäftemacherei konfrontiert.

Ein Kaffeehaus im Traunviertel oder eine Gaststätte in Salzburg – zuletzt tauchten in den sozialen Medien wiederholt Unterlassungserklärungen von Gastrobetrieben auf. Grund: Die Lokalbetreiber hatten auf ihren Facebook-Seiten mit Fotos von Speisen geworben, für die sie nicht die Bildrechte besaßen.

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