Der konkrete Fall zu diesem Urteil: Bundesbeamte aus Mainz litt nach einer Prostata-Operation an einer Erektionsstörung. Ein Arzt hatte ihm zwölf Viagra-Tabletten verordnet. Der Bund weigerte sich aber, über die Beamten-Beihilfe zur Hälfte an den Gesamtkosten von 144,53 Euro zu beteiligen, da die Vorschriften bei Erektionsproblemen keine Beihilfe vorsähen.
Für eine bestimmte Krankheit keine Beihilfe zu zahlen, sei nicht zulässig, urteilte das OVG. Es sei nicht gerechtfertigt, die Behandlung von Erektionsstörungen nach einer Prostataoperation von der Beihilfe auszuschließen, weil Viagra auch von gesunden Männern zur Verbesserung der sexuellen Potenz benutzt werde.
Einem Missbrauch oder „unzumutbaren finanziellen Belastungen der Beihilfekasse“ könne beispielsweise über eine mengenmäßige Begrenzung des Medikaments oder die Festsetzung eines Höchstbetrages entgegengewirkt werden, hieß es.
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