Wurst wurde 2002 verurteilt, weil er sein Patenkind angestiftet hatte, seine Ehefrau Hilde zu ermorden. Hilde Wurst wurde am 8. Dezember 2000 tot in ihrer Villa in Pörtschach aufgefunden. Zunächst war von einem Unfall die Rede. Als die Gendarmen auf ein blutbeschmiertes Tuch stießen, wurde Mordalarm gegeben. Thomas H., "Patenkind" des betagten Ehepaares, gab später zu, die Frau auf Ersuchen des Primars erstickt zu haben. Begründung: Sie sei "im Weg gestanden".
Patenkind zum Mord an Ehefrau angestiftet
In der Folge belastete der Bursche Franz Wurst massiv. Dieser soll ihn nicht nur zur Tat angestiftet, sondern auch seinen Patensohn über Jahre hinweg sexuell missbraucht haben. Am 19. Dezember 2000 wurde der betagte Arzt festgenommen.
In den folgenden Wochen und Monaten meldeten sich bei den Kriminalisten zahlreiche Männer und Frauen, die angaben, von Wurst ebenfalls sexuell missbraucht worden zu sein. Teilweise lag dies bereits 30 Jahre und länger zurück.
Längster Prozess der Kärntner Justizgeschichte
Der Prozess gegen Thomas H. und Wurst wurde am 8. April 2002 eröffnet. Es war das längste und zugleich auch schwierigste Gerichtsverfahren in der Kärntner Justizgeschichte. 73 Prozesstage gab es, 100 Zeugen und zahlreiche Gutachter wurden gehört.
Während sich Thomas H. schuldig bekannte, wies Wurst alle Vorwürfe zurück. Im Laufe des Prozesses machte sein Verteidiger Helmut Sommer immer wieder eine Verhandlungsunfähigkeit seines Mandanten geltend. Das Gericht war anderer Meinung, Wurst wurde am 20. Dezember 2002 zu 17 Jahren Haft verurteilt. Das Urteil wurde im November 2003 schließlich vom OGH bestätigt.
Der Mediziner war nach dem Urteil zuerst in die Strafanstalt Stein gebracht, später in die Sonderanstalt Wilhelmshöhe, eine Außenstelle der Justizanstalt Wien-Josefstadt, verlegt.
Symbolbild
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