"Fehlschaltung"

Onkel missbrauchte Neffen jahrelang: 5 Jahre Haft

Österreich
27.09.2017 16:01

Ein 55-jähriger Wiener, der sich über Jahre hinweg an seinem Neffen vergangen hatte, ist am Mittwoch am Landesgericht zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Mann hatte den Buben zwischen dessen sechstem und 14. Lebensjahr wöchentlich missbraucht. Der mittlerweile 25 Jahre alte Betroffene erstattete im vergangenen April Anzeige, nachdem er sich seinem Freund anvertraut hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte hatte zu Beginn der Verhandlung die Anschuldigungen vehement bestritten. Er könne sich die Vorwürfe nicht erklären: "Ich find' das eigentlich sehr schad', was der da mit mir macht." Nach der zeugenschaftlichen Befragung des Neffen, während der die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde, änderte der 55-Jährige nach Rücksprache mit Verteidigerin Heike Sporn seine Verantwortung und legte ein Geständnis ab: "Meine Anwältin hat mir ins Gewissen geredet. Ich gebe zu, dass ich mich so aufg'führt hab'. Es tut mir leid."

15.000 Euro für Opfer
Der Neffe, dem die zahllosen Übergriffe in seiner Kindheit und Jugend schwer zu schaffen machen, hatte über seine Rechtsvertreterin Barbara Steiner 15.000 Euro an Schadenersatz und Schmerzengeld geltend gemacht. Der Angeklagte erkannte diese Forderung an. Der Neffe bekam am Ende diese Summe und darüber hinaus die Feststellung gerichtlich zugesprochen, dass der Onkel auch für allfällige zukünftige Folgeschäden haftet.

Halbschwester ebenfalls missbraucht
Richter Christoph Bauer bescheinigte dem 55-Jährigen in der Urteilsbegründung eine "grundsätzliche Fehlschaltung". Nachdem eine Halbschwester des Mannes von der Anzeige des Neffen erfahren hatte, brach die Frau ihr jahrzehntelanges Schweigen. Sie offenbarte, dass sich der um zehn Jahre ältere Bruder in ihrer Kindheit auch an ihr vergangen hatte. Sie war fünf, als sie erstmals geschlechtliche Handlungen über sich ergehen lassen musste.

Obwohl diese Fakten strafrechtlich verjährt sind, stand die Frau ihrem Neffen bei und sagte nun ebenfalls als Zeugin gegen ihren Halbbruder aus. Sie habe einen "wesentlichen Beitrag zur Wahrheitsfindung geleistet", stellte der Richter fest. Bei der an sich bereits "außerordentlich glaubwürdigen" Aussage des Neffen habe dessen Tante zusätzlich deutlich gemacht, "dass die Vorwürfe nicht aus der Welt geholt sind". Es zeigten sich nämlich Parallelen - beide Betroffene dürfte der Täter zunächst mit Geschenken und dann mit Drohungen gefügig gemacht haben.

Neffe: Therapie und Medikamente nötig
Der Neffe leidet laut einer ärztlichen Bescheinigung an einer posttraumatischen Belastungsstörung, depressiven Verstimmungen und fallweise auftretenden Anpassungsstörungen. Der 25-Jährige befindet sich seit über einem Jahr in therapeutischer Behandlung und ist auch auf Medikamente angewiesen, um seinen Alltag bewältigen zu können.

Das Opfer hatte bereits eine schwierige frühe Kindheit hinter sich, als die ersten sexuellen Übergriffe stattfanden. Seine Mutter war mit dem Buben überfordert, daher wurde dieser schon kurz nach der Geburt den Großeltern übergeben und von diesen aufgezogen. Im selben Haushalt, der von der dominanten Großmutter geprägt war - sie soll den Neffen immer wieder mit einem Kochlöffel geschlagen haben - , lebte auch der Onkel des Buben.

Enges Verhältnis nach Tod des Großvaters
Nach dem Tod des Großvaters entwickelte sich zwischen Onkel und Neffen ein enges Verhältnis - sie schliefen im selben Bett, und das bis ins Jahr 2006, als der Onkel auszog, weil er übers Internet eine Frau kennengelernt hatte, die er später heiratete. Beim Auszug war der Neffe 14.

Bis dahin soll sich der Onkel wöchentlich an dem unmündigen Buben vergriffen haben und Oralsex praktiziert haben. Der Angeklagte hatte das in der Verhandlung zunächst in Abrede gestellt. Der Neffe sei schon im Kindergarten "verhaltensauffällig" und ein "Problemkind" gewesen. Nach dem Tod des Großvaters - der damals Sechsjährige fand die Leiche - habe der Bub unter Panikattacken gelitten und nicht mehr allein schlafen wollen. Immer wieder sei er in sein Zimmer gekommen und habe sich zu ihm ins Bett gelegt, schilderte der 55-Jährige.

Ehefrau des Angeklagten: "Mir ist schlecht, ich muss raus"
Die verhängte fünfjährige Freiheitsstrafe ist nicht rechtskräftig. Der 55-Jährige erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Erklärungsbedarf hat der Mann jedenfalls gegenüber seiner Ehefrau, die der Verhandlung als Zuhörerin beiwohnte. Als der 55-Jährige sein spätes Geständnis ablegte, verließ die davon offensichtlich gleichermaßen überraschte wie konsternierte Frau mit den Worten "Mir ist schlecht, ich muss raus" den Gerichtssaal.

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