Urteil für Afghane

Mitbewohner in Flüchtlingsheim mit Messer bedroht

Österreich
20.09.2017 19:43

Am Landesgericht Salzburg ist am Mittwochabend ein junger Afghane wegen versuchter schwerer Körperverletzung und Nötigung zu einem Jahr Haft, davon zwei Monate unbedingt, verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm versuchten Mord vorgeworfen. Er war im März in einem Flüchtlingsquartier mit einem Messer auf einen Mitbewohner losgegangen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Zwischenfall ereignete sich am 18. März in St. Michael im Lungau. Laut Staatsanwalt Marcus Neher habe der Asylwerber versucht, einem anderen Flüchtling ein Messer in den Bauch zu rammen. "Was hätte anderes herauskommen sollen, als dass der Angegriffene tödliche Verletzungen erleidet?", fragte er am Dienstag in dem für zwei Tage anberaumten Prozess.

Lärm von Mitbewohner habe gestört
Der Afghane hatte bei der Einvernahme im März noch angegeben, er habe sich einen Kriegsfilm angesehen und sich dabei so in diesen hineinversetzt, dass es zu der Auseinandersetzung gekommen sei. Diese Version widerrief er vor Gericht: Aus Trauer um seinen gestorbenen Onkel habe er Wodka getrunken. Ihn habe damals der Lärm seiner Mitbewohner gestört, weshalb er sie gebeten habe, leiser zu sein. Diese hätten aber nicht reagiert. Daraufhin habe er das Küchenmesser genommen und sei zu deren Zimmer gegangen. "Ich wollte ihm aber nur Angst einjagen und ihn nicht verletzen", meinte der Angeklagte, der zugab, mit dem Messer gedroht zu haben.

(Bild: Martin A. Jöchl)

Versuchte schwere Körperverletzung
Verteidiger Maximilian Pira ließ daher den Vorwurf des Mordversuchs nicht gelten und sagte, es habe sich um gefährliche Drohung gehandelt: "Es gibt keine Verletzung, keinen Stich, keinen Schnitt." Der Geschworenensenat unter dem Vorsitz von Richter Christian Ureutz schloss sich dieser Ansicht zwar nicht an, verurteilte den Asylwerber aber nicht wegen versuchten Mordes, sondern wegen versuchter schwerer Körperverletzung und Nötigung. Da die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel angemeldet hat, ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Unklar ist das genaue Alter des Angeklagten. Er sagte vor Gericht, dass er jetzt 18 Jahre alt sei. Den Tag und den Monat seiner Geburt kenne er nicht. In den Akten wird er mit dem Datum 1. Jänner 1998 geführt.

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