Ab sofort drohen bei Angriffen auf Mitarbeiter öffentlicher Verkehrsmittel höhere Strafen. Personen, die gegen Buslenker, Zugbegleiter, Straßenbahnfahrer oder Ticketkontrolleure gewalttätig werden, müssen mit Haftstrafen von bis zu zwei Jahren rechnen.
Bisher lag der Strafrahmen bei bis zu einem Jahr, mit 1. September trat eine Strafgesetz-Novelle in Kraft. "Mit der neuen Regelung setzen wir ein klares Stopp-Signal gegen Gewalt in Öffis. Wer zuschlägt, wird aus dem Verkehr gezogen", sagte Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ).
Video: "Wer zuschlägt, wird aus dem Verkehr gezogen"
Mit Polizei und JA-Beamten gleichgestellt
Durch den neuen Paragrafen ist das Personal in öffentlichen Verkehrsmitteln mit Polizei- und Justizbeamten gleichgestellt. Auch dort wurden die Strafen bei tätlichen Angriffen verschärft. Bei Körperverletzung drohen dem Täter bis zu zwei Jahre Haft, bei tätlichen Angriffen bis zu sechs Monate oder 360 Tagsätze.
Als tätlicher Angriff gilt beispielsweise Treten, Stoßen oder das Werfen mit Gegenständen. Gestraft wird unabhängig davon, ob es zu einer Verletzung beim Opfer kommt.
Immer wieder kommt es, insbesondere in Wien, zu brutalen Attacke auf Öffi-Lenker. Erst Anfang 2017 ging etwa ein 60-Jähriger plötzlich zur Bus-Fahrerkabine und schlug wie von Sinnen mit Fäusten auf den Lenker ein.
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