Gestank kein Grund

Airline wegen Schweiß- Passagier verurteilt

Ausland
01.02.2007 10:43
Schweißgeruch ist kein Grund, jemanden nicht in ein Flugzug zu lassen: Das entschied das deutsche Oberlandesgericht in Düsseldorf und sprach einem Fluggast, der nicht mitfliegen durfte, 260 Euro Schadenersatz zu.

Der Mann wollte im vorigen Jahr von Hawaii zurück nach Düsseldorf fliegen. Unmittelbar vor dem Abflug musste er wieder aussteigen, weil seine Sitznachbarin sich über seinen starken Schweißgeruch beschwert hatte. Da die Koffer verstaut waren, konnte er sich kein frisches Hemd mehr anziehen. Der Passagier forderte 2.200 Euro Schadensersatz von British Airways, bekam aber nur 260 Euro zugesprochen. 

Einen Prozess vor dem Amtsgericht hatte er verloren, weil die Fluggesellschaft in ihren Geschäftsbedingungen die Beförderung von Menschen mit extremem Körpergeruch ausgeschlossen hatte. Die erste Verhandlung vor dem Oberlandesgericht musste vertagt werden, weil der verschwitzte Passagier zu spät ins Gerichtsgebäude gekommen war.

"Freiheit anderer eingeschränkt"
Es sei bisher das einzige Mal, dass die Fluggesellschaft diese Klausel angewendet habe, sagte die Anwältin der British Airways. "Die eigene Freiheit muss enden, wenn die Freiheit anderer eingeschränkt wird. Das ist sicher bei starkem Körpergeruch der Fall."

Symbolbild

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