In vier Fällen will die Staatsanwaltschaft ein härteres Strafmaß erreichen. Rechtskräftig bleibt demnach nur der Freispruch für den Betriebsleiter (52) der unterirdischen Touristenattraktion im Wienerwald, den für den Bootsführer (35) akzeptierte die Staatsanwaltschaft nicht.
Der fahrlässigen Gemeingefährdung angeklagt waren insgesamt fünf Personen. Die Geschäftsführerinnen (67 und 65) und der mit der Prüfung des Bootes befasste Landesbeamte (53) wurden im Mai zu je 15 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt.
Fünf Deutsche starben
Die Führungen durch das ehemalige Gipsbergwerk beinhalten eine Fahrt auf dem etwa 1,20 Meter tiefen See, der 1912 nach einer Sprengung entstanden war. Am 31. Mai 2004 kenterte eines der Boote voll besetzt. Zuvor hatte es elf Jahre lang insgesamt 80.000 Runden ohne irgendwelche Zwischenfälle absolviert. Ein Ehepaar und drei Frauen, allesamt Mitglieder einer deutschen Reisegruppe, ertranken.
Schlecht geschulter Kapitän, schlampiger Beamter
Die überlebenden Passagiere sagten mehrheitlich aus, dass sie bereits beim Einsteigen eine extreme Schräglage beunruhigt habe. Der Gutachter stellte gravierende Konstruktionsmängel und ein überhöhtes Gesamtgewicht durch den nachträglichen Einbau von stärkeren Batterien fest. Den Geschäftsführerinnen wurde in der Urteilsbegründung mangelhafte Ausbildung des Bootführers angelastet. Der Beamte wiederum hätte bei der Konzessionsverlängerung im Jahr 2003 nicht erkannt, dass die Angaben bei der Erstzulassung des Bootes nicht mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmten.
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