Im Frühjahr soll der Pensionist (55) mit türkischen Wurzeln mehrmals in den unversperrten Keller des Wohnhauses in Oberndorf eingedrungen sein. Insgesamt 80 Flaschen Bier um 75 Euro kamen dabei abhanden. Das fiel dem Bewohner allerdings auf.
Also montierte er eine Wildkamera und konnte auf den Fotos den frechen Dieb sehen, doch die Bilder waren in schlechter Qualität. Also legten sich er, sein Sohn, der Nachbar und drei Helfer auf die Lauer - mit Erfolg. Anfang Mai konnten sie den Dieb überwältigen.
Doch dabei sollen sie nicht zimperlich vorgegangen sein, "der Mann erlitt zumindest einen Nasenbeinbruch und eine Prellung des Unterschenkels", sagte Staatsanwalt Marcus Neher. Die Folge: Ein Strafantrag wegen Körperverletzung und Nötigung wegen Überschreitung des Anhalterechts. Der Langfinger muss sich im selben Verfahren wegen Diebstahls verantworten.
Strafantrag zurückgezogen
"Stimmt alles so nicht", sagten die fünf Beschuldigten (Verteidiger Christian Kras und Hubertus Bruzek) beim Prozess am Mittwoch. "Von Körperverletzung konnte keine Rede sein. Der Dieb setzte sich massiv zur Wehr." Und verstrickte sich vor Richterin Katrin Pernestetter in Widersprüche. Letztlich wurde der Strafantrag zurückgezogen, das Quintett rechtskräftig frei gesprochen. Der Bierdieb muss 960 € Strafe zahlen.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.