Geheime Verführer

Strengere EU-Regeln für “gesunde” Lebensmittel

Ausland
16.05.2006 17:07
Das EU-Parlament hat den geheimen Verführern, mit denen in der Lebensmittelbranche gerne gelockt wird, den Kampf angesagt: Zwei Verordnungen wurden abgesegnet, mit denen Lebensmittel-Kennzeichnungen wie "macht schlank", "light", "fettarm" oder "cholesterinsenkend", sowie die Kennzeichnung von Vitamin- oder Mineralzusätzen EU-weit einheitlich geregelt werden sollen.

EU-Gesundheitskommissar Kyprianou sprach von einem "wichtigen Schritt im langen Kampf für gesündere Ernährung" und einem Kompromiss, "der die Industrie nicht belastet und dem Konsumenten nützt". "Man kann vom Konsument nicht verlangen, dass er daheim sitzt und Tests durchführt, ob ein Produkt den Cholesterinspiegel erhöht oder nicht", sagte er auf Vorwürfe der Überregulierung.

Künftig gilt für die Bezeichnung "fettarm" etwa eine Obergrenze von 3 Gramm Fett auf 100 Gramm oder 1,5 Gramm auf 100 Milliliter, für "zuckerarm" 5 Gramm Zucker auf 100 Gramm oder 100 Milliliter. Entsprechende Angaben dürfen in Zukunft auf Joghurt, Snacks, Wurst und dergleichen nur noch draufstehen, wenn sie die Grenzwerte bei Zucker, Fett, beziehungsweise Salz einhalten.

Direkt gesundheitsbezogene Botschaften wie "Senkt den Cholesterinspiegel" oder "Reduziert das Herzinfarktrisiko" dürfen bei zu viel Fett, Zucker oder Salz in einem Produkt überhaupt nicht mehr verbreitet werden.

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