„Krone“-Kommentar

2 von 1863: Sonderregel für Promi-Pleitier Benko

Gericht
15.10.2026 05:30

Es ist grotesk. Während sich im Wiener Landl 485 Richter und Staatsanwälte versammelten, um in der Streikwoche auf die eklatante Personalnot in der Justiz aufmerksam zu machen, grätschte im Landesgericht Innsbruck die aufsehenerregendste Haftprüfungsverhandlung des Jahres rein.

Milliarden-Pleitier René Benko, der mit der Signa-Pleite wohl Tausende Menschen direkt oder indirekt geschädigt hat, verlässt den Innsbrucker Häfen in den elektronisch überwachten Hausarrest – noch bevor die großen Stränge in seinem Verfahren überhaupt zur möglichen Anklage gebracht wurden.

Kommentiert für die „Krone“: Anja Richter
Kommentiert für die „Krone“: Anja Richter(Bild: Krone KREATIV/Imre Antal, APA/GEORG HOCHMUTH)

Trotz Tatbegehungsgefahr, die bei einem derart komplexen Wirtschaftsstrafverfahren bestimmt gegeben ist, wie auch das Oberlandesgericht Wien im Februar auf 110 Seiten lang und breit ausführte.

In seiner neuen Wohnung in einem schicken Innsbrucker Stadtteil kann der gefallene Immobilien-Jongleur jetzt ungestört telefonieren und unbegrenzt Internet benutzen. Leute können ihn besuchen und Dokumente rein- und raustragen – auch das vor möglichen Anklagen in den Hauptsträngen.

Ist so etwas üblich? Nein, ganz und gar nicht! Denn von aktuell 1863 Personen in U-Haft bekam laut Justizministerium gerade einmal eine die Fußfessel bewilligt. Mit dem Promi-Pleitier Benko sind es jetzt zwei.

Dass in der Bevölkerung Entscheidungen wie diese nicht goutiert werden, liegt auf der Hand. Sie führen dazu, dass die Justiz nicht nur ein Personalnot-Problem hat, sondern zunehmend auch ein Glaubwürdigkeitsproblem.

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