Aufdecker Peter Pilz flatterte dieser Tage eine brisante Klage ins Haus. Es geht einmal mehr um die Pilnacek-Affäre. Bundespolizeidirektor Michael Takacs und weitere Kläger wehren sich gegen Vorwürfe. Es geht um sehr viel Geld – laut Pilz um Millionen!
Die Vorgeschichte: Der einst mächtige und in der ÖVP gut vernetzte Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek wurde im Februar 2021 von Justizministerin Alma Zadic kaltgestellt. Ihm wurde vorgeworfen, Verfahren im Sinne der ÖVP beeinflusst und sensible Informationen weitergegeben zu haben.
Am 20. Oktober 2023 wurde Pilnaceks Leichnam nach einer vorausgegangenen Geisterfahrt unter Alkoholeinfluss in einem Donau-Seitenarm in der Wachau gefunden. Um den mysteriösen Tod ranken sich bis heute zahlreiche Verschwörungstheorien, sowohl hinsichtlich der Todesursache als auch hinsichtlich der Ermittlungen. Pilz hat all das in zwei Büchern niedergeschrieben und dabei schwere Vorwürde gegen seine nunmehrigen Kläger erhoben. Der erste Band musste nach einer erfolgreichen Klage von Takacs & Co vom Markt genommen werden.
Pilz drohen 43 Verurteilungen
Nun wird neuerlich geklagt. Insgesamt werden 25 Veröffentlichungen zum Thema Pilnacek auf der Online-Plattform „zackzack.at“ und in den beiden Büchern über den Fall eingeklagt. Peter Pilz drohen insgesamt 43 Verurteilungen. Takacs klagt 13 Positionen ein, die restlichen vier Klagen stammen von seinen Untergebenen. Das Mediengesetz sieht für jede diese Positionen eine Höchststrafe von 100.000 Euro vor.
„Es geht um bis zu 4,4 Millionen Euro, das sind 17 Jahresumsätze unseres kleinen Unternehmens. Und es geht um noch etwas: um einen schwerwiegenden Anschlag auf die Pressefreiheit“, sagt Pilz zur „Krone“.
43 mal 100.000, das ergibt 4,3 Millionen. „Dazu kommen rund 100.000 Euro an Kosten für Gericht und Anwälte. Die Schützen wollen ja auch etwas dafür haben“, so Pilz. Das sei Slapp und damit das, was die EU längst verbietet und die Justizministerin wegen des Widerstands der ÖVP immer noch nicht verbieten darf, zeigt sich Pilz fassungslos.
Höchststrafe laut Anwalt unrealistisch
Anwalt Michael Rami widerspricht auf Anfrage der „Krone“ dieser Darstellung. „Das ist völlig übertrieben. Diese Summen sind vollkommen unrealistisch.“ Die 100.000 Euro seien eine Obergrenze, die in der Regel nicht ausgeschöpft werde. Die Rechnung von Pilz sei damit ein „theoretischer, gesetzlicher Höchstrahmen“.
Dass Dinge geklagt werden, die bereits Gegenstand vorausgegangener gerichtlicher Auseinandersetzung waren, erklärt Rami damit, dass bisher nur der Verlag geklagt wurde, aber nicht Pilz persönlich. Das ist nun der Fall.
Vorwurf der üblen Nachrede
Vorgeworfen wird Pilz üble Nachrede. Wörtlich heißt es in der Anklageschrift: „Der Angeklagte wirft den Privatanklägern nicht bloß Fehler oder Nachlässigkeit bei der Polizeiarbeit vor; vielmehr beschuldigt er sie, als Teil einer politisch beeinflussten Polizeikette die Aufklärung des Todes von Mag. Christian Pilanacek bewusst behindert, Beweismittel den Ermittlungen entzogen, Ermittlungsergebnisse verfälscht oder manipuliert und dadurch die tatsächliche Todesursache im Interesse der ÖVP verschleiert zu haben.“
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
Hinweis in eigener Sache: Das krone.at-Forum präsentiert sich ab sofort in neuem Design! Wir freuen uns über konstruktives Feedback. Damit die Diskussionen in den Kommentarbereichen beim jeweiligen Thema bleiben, können Sie uns Rückmeldungen hier hinterlassen.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.