Bewegung im Fall jenes Buben (3), der im Mai 2024 aufgrund von massiver Unterernährung verstorben ist! Die Eltern des Kindes werden wegen Mordes, Quälens und Freiheitsentziehung angeklagt. Der Termin steht nun fest. Es droht lebenslange Haft.
Es dürften Horrorszenarien gewesen sein, denen der Bub (3) im Tiroler Bezirk Kufstein bis zum Mai des Vorjahres ausgesetzt war. Den 27-jährigen Eltern wird vorgeworfen, über mehrere Monate ihren Sohn vorsätzlich gequält zu haben. Der Bub starb am Pfingstsonntag im Jahr 2024.
Nur wenige Tage danach wurden die Eltern nach einem stationären Aufenthalt wegen eines psychischen Ausnahmezustandes festgenommen. Seither sitzen sie in Innsbruck in Untersuchungshaft.
Die Details hinter dem Tod des Dreijährigen sind schier unglaublich: Die Eltern sollen nach dem Ergebnis der Ermittlungen das Kind auf grausamste Weise seelisch und körperlich misshandelt haben. Sie sollen den Buben vom übrigen Familienleben isoliert und weggesperrt und entmenschlicht haben.
Gefesselt und mit Kochlöffel geschlagen
Zudem sollen sie ihn mit einem Kochlöffel geschlagen, ihn an den Händen und Füßen mit Kabelbindern gefesselt und ihm dabei teilweise auch die Augen verbunden haben. „Sie haben ihn auch zusätzlich an den Armaturen des Waschbeckens im WC angebunden und bei völliger Dunkelheit über Stunden eingesperrt“, schilderte Hansjörg Mayr, Sprecher der Innsbrucker Staatsanwaltschaft vor wenigen Wochen der „Krone“.
Sie haben ihn auch unbekleidet auf dem Lattenrost ohne Matratze schlafen lassen und ihn gezielt unterernährt und auch unzureichend mit Flüssigkeit versorgt.

Hansjörg Mayr, Sprecher der Innsbrucker Staatsanwaltschaft
Bild: Christof Birbaumer
Allmählich sollen die Eltern dem Kind auch keine Kleidung mehr angezogen haben und ihn nackt oder nur mit einer Windel bekleidet in einer Schublade eingeschlossen haben. Teilweise soll der Bub dort 22 Stunden ausgeharrt haben. „Sie haben ihn auch unbekleidet auf dem Lattenrost ohne Matratze schlafen lassen und ihn gezielt unterernährt und auch unzureichend mit Flüssigkeit versorgt“, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft weiter.
Der Bub soll zum Zeitpunkt des Todes bei einer Körperlänge von 94 Zentimetern lediglich noch knapp über sieben Kilogramm gewogen haben. Das bestätigte die Obduktion. Die Schwestern des verstorbenen Kindes wurden bei Pflegefamilien untergebracht.

Die Eltern sollen laut Mayr in einer mystischen Schein- und Fantasiewelt gelebt haben, wonach ein Dämon, der im Körper des kleinen Buben steckte, für ihre missliche Lage verantwortlich sei und das Schicksal der Familie gesteuert habe.
Gerichtstermin fixiert, Lebenslänglich droht
Nun kommt Bewegung in den schrecklichen Fall. Die Eltern müssen sich am 9. Februar 2026 am Innsbrucker Landesgericht verantworten. Während die Mutter die Vorwürfe mit einem im Buben wohnenden Dämon erklärte, habe der Vater angegeben, die Taten zu bereuen. Bei beiden lag laut einem psychiatrischen Sachverständigengutachten eine Persönlichkeitsstörung mit sadistischen Zügen vor. Sie sollen zurechnungsfähig gewesen sein. Die Anklage lautet auf Quälen, Freiheitsentziehung und Mord. Im Falle einer Verurteilung droht den Eltern lebenslange Haft.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.